Hühner und Enten dürfen landesweit wieder ins Freie Sachsen-Anhalt hebt Stallpflicht auf

05.04.17 –

In Sachsen-Anhalt wird die Stallpflicht für Geflügel nahezu gänzlich aufgehoben. Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: „In den vergangenen 14 Tagen gab es in Sachsen-Anhalt keine Geflügelpestfälle. Zwar wurde am 4. April der Verdacht bei einem Mäusebussard im Landkreis Saalekreis festgestellt, aber das milde Klima sowie der abklingende Vogelzug lassen es jetzt zu, dass wir die Stallpflicht aufheben.“

Bereits Mitte März wurde die Stallpflicht in Sachsen-Anhalt gelockert. Am 20. März 2017 hatte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie per Erlass die risikoorientierte Aufhebung des Aufstallungsgebotes angeordnet. Damit waren die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Behörden dort hatten daraufhin Risikobewertungen durchgeführt, um Areale festzulegen, in denen die Aufstallung des dort gehaltenen Geflügels aufrecht erhalten blieb, beispielsweise innerhalb einer 10 km Zone um EU-Wildvogelrastgebiete.

Nun gilt die Stallpflicht nur noch in Restriktionszonen, die aufgrund der Feststellung von Geflügelpest eingerichtet werden müssen.

Die Stallpflicht wurde Ende November vergangenen Jahres landesweit ausgesprochen, um eine mögliche Ausbreitung des hochpathogenen Geflügelpest-Erregers zu verhindern.

Die Landwirtschaftsministerin bittet weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit: „Alle Halterinnen und Halter von Geflügel im Land sind nach wie vor zur größten Sorgfalt bei der Hygiene aufgerufen. Dies gilt für kommerzielle und Hobby-Haltungen gleichermaßen“, so Dalbert. „Das Risiko einer Einschleppung des Geflügelpesterregers können wir nach wie vor nicht hundertprozentig ausschließen.“ Trotz der Aufhebung der amtlichen Maßnahmen sind Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter weiterhin aufgerufen, die Bestände durch Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen. Dazu gehören unter anderem ein kontrollierter Besucherverkehr und die Unterbindung der Möglichkeit für Wildvögel an Tränke und Futter des Hausgeflügels zu kommen. Bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung ist das zuständige Veterinäramt unverzüglich zu informieren.

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Landesregierung | Landwirtschaft

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