Regierungserklärung von Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert

24.08.17 –

Es gilt das gesprochene Wort!

Als Umwelt-, Landwirtschafts- und Energieministerin bearbeite ich eine breite Palette an Themen und komme daher sehr viel im Land herum. Es gibt unter den vielen interessanten und spannenden Terminen auch ganz besondere. Einer davon war im vergangenen Jahr mein Besuch mit dem Förderverein Großtrappenschutz beim Auswildern der Großtrappen im Fiener Bruch.

Das ist etwas ganz besonderes und es ist vor allem eines: beeindruckend. Für diese großen Vögel tragen wir in Sachsen-Anhalt eine ganz besondere Verantwortung, denn sie sind massiv vom Aussterben bedroht. Umso mehr freut es mich, dass der Förderverein Großtrappenschutz Erfolge bei der Auswilderung hat und die Population ansteigt. Doch ich weiß auch, das alles wäre nicht möglich ohne das persönliche Engagement vor Ort und ohne die finanzielle Unterstützung des Landes.

Natur- und Umweltschutz ist Lebensschutz. Wir Menschen leben von der Natur, deswegen müssen wir sie erhalten. Für mich ist dies vor allem eine Frage der Gerechtigkeit, der Generationengerechtigkeit. Wir alle tragen die Verantwortung dafür, dass wir unseren Enkelkindern eine lebenswerte und intakte Umwelt hinterlassen, dass wir hier und jetzt in Sachsen-Anhalt für eine intakte Natur, für eine lebenswerte Umwelt und für den Klimaschutz sorgen.

Die Klimakrise und das massive Artensterben sind die beiden großen Herausforderungen unserer Zeit. Das Artensterben zeigt an, dass wir systematisch unsere Lebensgrundlagen vernichten. Wir müssen das Artensterben stoppen.

Wissenschaftler schätzen, dass täglich bis zu 150 Pflanzen- und Tierarten aussterben. Mindestens 1.293 Arten gelten für das Bundesland Sachsen-Anhalt als ausgestorben oder verschollen.

Die „Rote Liste der in Sachsen-Anhalt gefährdeten und ausgestorbenen Arten“ wird derzeit durch zahlreiche zumeist ehrenamtlich tätige Artspezialisten unter Koordinierung des LAU aktualisiert. Danach werden weitere konkrete Informationen zur Verfügung stehen.

Die Landesregierung geht die vielfältigen Problemlagen Schritt für Schritt an. Im Koalitionsvertrag wurde festgeschrieben, dass sich das Regierungshandeln an Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit ausrichtet. Ich zitiere: „Wir wollen die Schöpfung bewahren. Unser wertvolles Naturerbe wollen wir bewahren und weiterentwickeln und die biologische Vielfalt schützen.“

In den mehr als 25 Jahren seit der Friedlichen Revolution hat sich in Sachen Umwelt- und Naturschutz in Sachsen-Anhalt schon viel getan. In Saale und Elbe kann man wieder baden. Luchs und Wildkatze fühlen sich bei uns wieder wohl. Der Waldumbau hat begonnen, damit die Wälder fit sind für die Klimaveränderungen.

Und auch seit dem April 2016 es gibt erste Erfolge: Die Leitlinie Artenschutz an Windkraftanlagen, die Leitlinie Wolf und 90 einzelne Projekte zur Umsetzung des Umweltsofortprogramms sind auf den Weg gebracht. Der Drömling ist auf dem besten Weg zum UNESCO-Biosphärenreservat. Wir geben der Elbe bei Lödderitz mehr Raum und binden sie an die Fluss-auen wieder an. Lassen Sie mich einzelne Maßnahmen, an denen die Landesregierung derzeit arbeitet, im Folgenden erläutern:

Das Umweltsofortprogramm

Mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Umweltsofortprogramm hat die Landesregierung einen in Deutschland einzigartigen Weg beschritten. Durch eine netzartige Streuung einer Vielzahl von sofort umsetzbarer Umweltvorhaben in der Fläche wird ein größtmöglicher Nutzen für Natur und Umwelt in unserem Land erreicht werden. Insgesamt sind derzeit 90 Projekte in Bearbeitung. Das Umweltsofortprogramm, das mit 10 Mio. Euro ausgestattet ist, besteht aus zwei Teilen: Gewässerrenaturierung und –entwicklung mit 6,5 Mio. Euro und Naturschutz- und Landschafts-pflegemaßnahmen mit 3,5 Mio. Euro. Mit der Umsetzung der Projekte an den Gewässern sind der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) sowie der Talsperrenbetrieb betraut. Beispielsweise werden durch den LHW invasive Neophyten wie der Riesenbärenklau an der Thyra und Holtemme bekämpft.

Auch konnten insgesamt 16 Gewässerunterhaltungsverbände gewonnen werden, Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Gewässern 2. Ordnung umzusetzen. Im Mittelpunkt steht dabei der Rückbau von alten Stauanlagen und Wehren. Hinzu kommen Maßnahmen wie beispielsweise die Errichtung von Eisvogelbrutstellen, die Anlage eines Feuchtbiotopes mit Kranichbrutplatz oder die Pflanzung von Bäumen, um die Gewässer als Lebensraum der Vögel zu verbessern. Um die Artenvielfalt zu verbessern und um Lebensräume aufzuwerten oder wieder herzustellen werden Entwicklungsmaßnahmen in unseren Großschutzgebieten und Naturparken umgesetzt. Auch der Landesverband für Landschaftspflege wird Projekte umsetzen. Beispielhaft nenne ich Ihnen die Aufwertung von Streuobstwiesen für insgesamt 250.000 Euro. Sie sind ein Refugium für verschiedene Arten, wie zum Beispiel die Rote-Liste-Arten Steinkauz, Wendehals oder Siebenschläfer. Es werden an insgesamt zehn Orten Streuobstwiesen gepflegt, Instand gesetzt und Nachpflanzungen vorgenommen. Bis zum Jahresende werden die 90 Projekte des Umweltsofortprogramms abgeschlossen sein. Die vielen einzelnen Maßnahmen werden gemeinsam eine breite und nachhaltige Wirkung für den Naturhaushalt in Sachsen Anhalt haben.

Splitterflächen

Doch das Umweltsofortprogramm kann in der Fläche nicht überall Abhilfe schaffen. Dies gilt insbesondere für die in der Regel vergleichsweise kleinen Splitterflächen, die aber über einen hohen Artenreichtum verfügen. Die Bedeutung dieser Flächen ist kaum hoch genug einzustufen. Diese Flächen haben uns davor bewahrt, dass einige Arten in Sachsen-Anhalt völlig ausgestorben sind. Viele dieser sehr wertvollen Flächen weisen letzte Vorkommen stark gefährdeter Arten auf, wie zum Beispiel der Stängellose Tragant oder das Rebhuhn. Sie können meist einem der FFH-Offenlandlebensräumen zugeordnet werden, die einer Pflege bedürfen. Jedoch liegt die Pflege dieser wertvollen Flächen zum Teil seit Jahren brach, weil ungenügend Fördermittel bereit stehen oder weil die landwirtschaftliche Förderung für diese Flächen nicht greift.

Diese Splitterflächen sind Arche Noahs der Artenvielfalt. Wenn wir sie nicht pflegen, werden sie einfach verschwinden, samt ihrer vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt. Die Lösung dieser Aufgabe steht uns daher noch bevor: Die Finanzierung von dauerhaften Pflegemaßnahmen, wie zum Beispiel die regelmäßige Mahd in Heidelandschaften oder die Pflege von Splitterflächen.

Biodiversitätsstrategie

Wir hier in Sachsen-Anhalt werden unsere Anstrengungen zum Erhalt des Artenschutzes auch zukünftig verstärken. Darum überarbeiten wir gerade die Biodiversitätsstrategie, damit klar wird, mit welchen Maßnahmen und in welchen Zeiträumen wir das Artensterben stoppen wollen. Wir wollen, ja wir müssen, eine Trendwende beim anhaltenden Verlust an biologischer Vielfalt bewirken.

Wir haben es in der Hand unsere Natur so zu nutzen und gestalten, dass wir den heimischen Tieren und Pflanzen die Möglichkeiten zum Leben lassen.

Langfristig – das ist klar – wird die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie wesentlich von der finanziellen Ausstattung abhängen und von unserer Bereitschaft, den Erhalt der Biologischen Vielfalt als gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.

NATURA 2000

Der Verlust sowie die Beeinträchtigung von Lebensräumen und das Artensterben ist auch vor dem Hintergrund der Verpflichtung zur Umsetzung der europäischen Richtlinien zum kohärenten Schutzgebietssystem Natura 2000 eine Herausforderung für uns alle. Erfolgreicher Naturschutz kann vor Ort nur betrieben werden, wenn es gelingt, alle Beteiligten als Bündnispartner zu gewinnen. Es ist mir daher ein besonderes Anliegen, dass die Natura-2000-Verordnung vor Ort fachlich ausgiebig erörtert wird.

Gesamtkonzept Elbe

Sie werden mir sicher zustimmen: Die Elbe ist ein großer Schatz, den es zu hegen und pflegen gilt. Er ist der längste Fluss Mitteleuropas, der noch frei fließen kann und nur ganz wenige Staustufen hat. Ein Paradies für Flora und Fauna am Fluss. Der Elberadweg ist seit Jahren der beliebteste Radweg Deutschlands. Ein touristisches Pfund. Deshalb habe ich mich sehr gefreut, als es Anfang dieses Jahres gelungen ist, sich auf das Gesamtkonzept Elbe zu verständigen und einen Elbausbau nur noch zu ökologischen Zwecken zu gestatten. Dies war ein Schritt in die richtige Richtung, um in Zukunft eine umweltverträgliche Nutzung der Elbe im Einklang mit dem Naturraum Elbe zu erreichen. Die aktuellen Probleme an der Elbe, insbesondere die Eintiefung des Flusses durch Sohlerosion, resultieren aus einer jahrzehntelangen falschen Flusspolitik, die allein die Schiffbarkeit im Fokus hatte. Die Sohlstabilisierung wird zukünftig im Vordergrund stehen, um den gesamten Lebensraum an der Flusslandschaft Elbe zu erhalten und zu stärken.

Sachsen-Anhalt plant dazu bereits ein ambitioniertes Pilotvorhaben: Im Bereich der Ortschaft Klöden (Landkreis Wittenberg) sollen Altarme wieder an die Elbe angeschlossen werden. Das Vorhaben soll der Elbe mehr Raum geben und gleichzeitig der Sohlerosion entgegenwirken.

Das UNESCO-Biosphärenreservat Mittelelbe wird dabei ein ebenso entscheidend mitwirkender Akteur sein, wie beim Naturschutzgroßprojekt des WWF zur Deichrückverlegung bei Lödderitz und beim Projekt des Naturschutzbundes an der Unteren Havel. Ziel ist es immer, der Natur und dem Fluss ausreichend Platz zur freien und ungestörten Entfaltung zu geben. Hier entstehen wahre Vogelparadiese! Und gleichzeitig verbessern wir den Hochwasserschutz, weil wir den Flüssen mehr Raum geben.

Grünes Band

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir die ehemalige innerdeutsche Grenze zu einem durchgängigen Grünen Band entwickelt werden. Hier ist seit Jahrzehnten ein Ruheplatz der Natur entstanden, ein ungestörter Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, den wir so erhalten und schützen wollen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Stiftung Umwelt und Naturschutz (SUNK) ein Gesamtkonzept zum Grünen Band erstellen. Dieses Konzept ist auf den Natur- und Artenschutz, die historische Erinnerung an die Teilung Deutschlands sowie den nach-haltigen Tourismus ausgerichtet. Parallel dazu werden wir die notwendigen rechtlichen Schritte zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument erarbeiten. Wir werden das Instrument des Flurneuordnungsverfahrens nutzen, um private Flächen in öffentliche Hand zu überführen. Ziel ist es, ein flächenmäßig möglichst durchgängiges Grünes Band zu erhalten.

Wolf

Nun ein Thema, das wir hier im Hohen Haus schon ebenso intensiv diskutiert haben, wie es in der Bevölkerung diskutiert wird. Die Rückkehr der Wölfe.

Nicht immer, wenn ausgestorbene Arten zu uns zurückkommen, führt dies zu ungeteilter Begeisterung. Im Monitoring-Jahr 2015/16 (Stand April 2016) gab es in Sachsen-Anhalt inklusive der grenzübergreifenden Territorien 10 Rudel und 3 Wolfspaare. Es wurden insgesamt 78 einzelne Wölfe nachgewiesen. Seitdem haben zwei dieser Wolfspaare Nachwuchs bekommen und zählen somit ebenfalls als Rudel, so dass im aktuell noch laufenden Monitoring von zwölf Rudeln und einem territorialen Paar ausgegangen wird.

Die Landesregierung hat, wie angekündigt, das Wolfskompetenzzentrum in Iden, kurz: WZI gegründet. Die fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben inzwischen ihre Arbeit aufgenommen oder werden dies spätestens zum 1. September tun. Außerdem haben wir, ebenfalls wie versprochen, die Leitlinie Wolf erstellt. Sie wurde in ausführlichen Gesprächen mit Behörden und zahlreichen Verbänden erarbeitet und gibt Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Wölfen. Es sind Erkenntnisse zur Wolfsabwehr, zum Herdenschutz und zur Definition einzelner verhaltensauffälliger Wölfe eingeflossen. Weiterhin werden in der Leitlinie die Aufgaben des WZI festgelegt und Zuständigkeiten geklärt und der Umgang mit sogenannten „Problemwölfen“ geregelt.

Doch es sollte allen klar sein: Eine Obergrenze, eine „Bestandsregulierung“, eine „Quote“ kann und will die Leitlinie nicht festlegen. So etwas kann Sachsen-Anhalt bei einer streng geschützten Tierart nicht festlegen. Dazu braucht es Regeln auf Bundes- und EU-Ebene. Zunächst einmal hat die Umweltministerkonferenz auf Initiative von Sachsen-Anhalt die Bundesregierung aufgefordert, in einen Austausch mit Polen zu treten, um verlässliche Daten für die hier und in Polen vorkommende Wolfpopulation zu generieren.

Biber

Auch der Biber war bei uns fast ausgestorben. Dank der Jahrzehnte langen strengen Unterschutzstellung und seiner Anpassungsfähigkeit ist sein Bestand in Sachsen-Anhalt wieder zunehmend. Im Jahr 2014 hatten wir in Sachsen-Anhalt ca. 3.300 Biber in ca. 1.020 besetzten Revieren. Die Biber lieben die Flusstäler mit ihren natur-nahen Flussauen und Niederungen, zum Beispiel an der Elbe und im Drömling. Drei Viertel der Biber leben hier ungestört und ohne uns Menschen aufzufallen.

Probleme gibt es an kleineren Fließgewässern außerhalb der Flussauen. Sie sind eigentlich nicht optimal für den Biber. Der Biber ist jedoch in der Lage, seinen Lebensraum entsprechend seiner Bedürfnisse zu gestalten. An den kleinen Fließgewässern geschieht das durch den Anstau des Wassers. Hier entstehen dann die häufig diskutierten Probleme, regional in unter-schiedlicher Intensität.

Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten der Schadensprävention. Dazu haben wir eine Bi-berreferenzstelle, die fachkundig und konkret vor Ort berät. Bei der Konfliktlösung setzen wir auf eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten vor Ort.

Unter Berücksichtigung der Beratungen zum Bibermanagement auf Bundesebene werde ich bis Ende des Jahres Handlungsleitlinien für ein erfolgreiches Bibermanagement vorlegen.

Naturschutzverbände und Kompetenzzentren

Unsere Kompetenzzentren für Weißstorch, Rotmilan und Großtrappe sind über Verpflichtungsermächtigungen bis 2019 finanziell abgesichert. Das ist notwendig, denn wir tragen in Sachsen-Anhalt die Verantwortung zum Schutz von 8 besonders bedrohten Arten, darunter der Rotmilan und die Großtrappe. In diesem Zusammenhang halten wir es auch für wichtig, die konkrete Natur- und Artenschutz-arbeit der anerkannten Naturschutzverbände und der Landschaftspflegeverbände finanziell zu unterstützen. Sie können bis 2019 mit planbaren Zuwendungen rechnen. Nur mit dem haupt-und ehrenamtlichen Engagement von beispielsweise BUND, NABU, dem Landesjagdverband oder Schutzgemeinschaft Deutscher Wald lassen sich konkrete Projekte vor Ort überhaupt umsetzen. Nicht zuletzt leisten unsere Naturschützerinnen und Naturschützer vor Ort wichtige Aufklärungs- und Bildungsarbeit. Ihnen gebührt mein größter Dank.

Ich gehe daher davon aus, dass das Hohe Haus als Haushaltsgesetzgeber auch in den Jahren nach 2019 die Finanzierung der anerkannten Naturschutzverbände und der Kompetenzzentren sichern wird.

Hochwasser

Im Zusammenhang mit den Starkregenereignisse habe ich es in den letzten Wochen oft wiederholt: Wir verbessern den Hochwasserschutzes systematisch und lassen die aktuellen Erfahrungen jeweils in die Planungen mit einfließen.

Die Landesregierung ist bestrebt den Schutz für die Bevölkerung auf einem hohen Niveau zu halten und weiter zu verbessern. Sie haben es sicher der gemeinsamen Pressemitteilung des Ministerpräsidenten und mir gelesen: Wir geben bis 2020 weit über eine Milliarde für den Hochwasserschutz aus. Wir werden all unsere Deiche DIN-gerecht sanieren. Gleichzeitig wollen wir Retentionsflächen wiedergewinnen und Engstellen beseitigen. Dabei geht Hochwasserschutz und Naturschutz Hand in Hand. Das hervorragende Beispiel der Deichrückverlegung im Lödderitzer Forst ist schon genannt worden.

Wir planen eine Vielzahl an Deichrückverlegungen und Poldervorhaben, mit denen wir unseren Flüssen wieder mehr Raum geben werden. Das wird sich positiv auf den Hochwasserschutz und auf die Flora und Fauna in den Flussauen auswirken. Der gesamte Umsetzungsprozess wird durch eine aktive Information der Beteiligten vor Ort begleitet, denn Maßnahmen wie Deichrückverlegungen brauchen Zeit und vor allem Akzeptanz.

Auch im Einzugsgebiet der Selke möchte ich, dass wir Hochwasserschutz und Naturschutz sprichwörtlich „unter einen Hut bekommen“. Deshalb habe ich die emotionalen Diskussionen der Befürworter der Rückhaltebecken und der Verfechter alternativer Lösungen aufgegriffen und im Juni einen Verständigungsprozess gestartet. Ziel ist es, mit allen Beteiligten innerhalb eines Jahres eine für alle Seiten tragbare Lösung zu finden. Die Hängepartie an der Selke muss end-lich ein Ende haben. Wir werden im nächsten Jahr eine Entscheidung treffen.

Abschluss

Ich möchte es nicht verantworten, dass unsere Enkelkinder nur noch ein paar Singvögel kennen, die sich an unsere grünen Städte angepasst haben. Nein, ich möchte, dass sie draußen auf dem Land den Rotmilan beobachten, dem Gesang der Feldlerche lauschen, Hamsterbauten entdecken und sich an gesunden, Honig liefernden Bienenvölkern erfreuen können. Es wird die Lebensqualität im ländlichen Raum wesentlich bestimmen, ob wir es schaffen, dass unsere Kulturlandschaft genügend Platz für die Entwicklung aller hat: die Menschen, die Tiere und die Pflanzen.

Lassen Sie uns das Artensterben mit allen Mitteln aufhalten. Jeder kann im Blumenkasten an seiner eigenen Fensterbank damit anfangen.

Die Vielzahl der Arten, sauberes Wasser, saubere Luft und gesunde Böden sind unsere Lebensgrundlage. Wir dürfen sie nicht weiter zerstören.

Um es mit den Worten aus dem Koalitionsvertrag zu sagen: Lassen Sie uns gemeinsam die Schöpfung bewahren und unsere ökologische Verantwortung zum Wohl der Menschen in unserem Land wahrnehmen.

 

 

 

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Landesregierung | Umwelt

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