Einsatz von Filtersoftware

Kleine Anfrage (KA 6/8202) vom 31.01.2014 mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/2828) vom 24.02.2014.

24.02.14 –

Kleine Anfrage (KA 6/8202) vom 31.01.2014 mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/2828) vom 24.02.2014.

 

Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Wir fragen die Landesregierung:

1. Werden an Schulen in Sachsen-Anhalt Filtersoftware eingesetzt? Falls ja,welche Art Filtersoftware und von welcher Firma kommen zum Einsatz?

 

2. Welche Schulen in Sachsen-Anhalt verfügen über eine entsprechende Filtersoftware? Bitte gliedern Sie die Antwort nach Schule, Schulform und Landkreis bzw. kreisfreie Stadt.

 

3. Mit welcher Zielsetzung und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Einsatz von Filtersoftware? Kommt die entsprechende Software auf allen Betriebssystemen zur Anwendung?

 

4. Wann und wie werden betroffene Schulen, Eltern, Lehrer und Schüler über de Einsatz der Software informiert?

 

5. Wie bindet die Landesregierung Personal- und Betriebsräte, die Mitarbeitervertretungen sowie Schülervertretungen ein, um deren Mitwirkungsrechte zu gewährleisten?

 

6. Sind vom Einsatz der Filtersoftware auch Parteien betroffen? Falls ja, welche und aufgrund welcher Kategorisierungen?

 

7. Welche Kostenpositionen entstehen durch Maßnahmen zum Einsatz von Filtersoftware an Schulen? Bitte die Kosten pro Schule oder pro Computer pro Jahr bzw. einmalig angeben?

 

8. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirksamkeit dieser Filtersoftware?

 

9. Welche Alternativen sieht die Landesregierung ggf. zum Einsatz von Filtersoftware? Inwieweit hat der Einsatz von Filtersoftware Einfluss auf die Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern?

 

Kleine Anfrage (KA 6/8202) zusammen mit Sebastian Striegel vom 31.01.2014 mit Antwort des Landesregierung (Drs. 6/2828).

Kategorie

Bildung | Parlament

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