Ganztagsschulen in Sachsen-Anhalt

Kleine Anfrage (KA 6/ 8535 ) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/ 3563)  vom 03.11.14. 

03.11.14 –

Kleine Anfrage (KA 6/ 8535 ) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/ 3563)  vom 03.11.14. 


Vorbemerkung des Fragestellenden:
Laut des Runderlasses des Kultusministeriums vom 2. Juni 2014 (SVBl. LSA
Nr. 7/2014, S. 104) wurden am Bezugsrunderlass „Die Arbeit der öffentlichen Ganztagsschule
der Schulformen Sekundarschule, Gesamtschule und Gymnasium“ (vom
4. April 2007) Änderungen vorgenommen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

Frage 1:
Wie hat sich die Anzahl der öffentlichen und freien Ganztagsschulen in Sachsen-
Anhalt während der vergangenen drei Schuljahre entwickelt? Bitte nach
Schulformen sowie nach öffentlichen und freien Schulen unterteilen und nach
Modellen (voll gebunden, teilweise gebunden, usw.) ordnen.

Frage 2:
Wie hoch war der prozentuale Anteil der öffentlichen und freien Ganztagsschulen
in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2013/2014 gemessen an der Gesamtzahl
der in Sachsen-Anhalt vorhandenen Schulen? Bitte nach Schulform sowie
nach öffentlichen und freien Schulen unterteilen.

Frage 3:
Wie hoch war der prozentuale Anteil der Schüler und Schülerinnen an öffentlichen
und freien Schulen in Sachsen-Anhalt, die im Schuljahr 2013/2014 Ganztagsschulangebote
in Anspruch nehmen konnten? Bitte nach Schulform sowie
nach öffentlichen und freien Schulen unterteilen.


Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl der pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an
den öffentlichen und freien Ganztagsschulen in Sachsen-Anhalt während der
vergangenen drei Schuljahre entwickelt? Bitte nach Schulformen sowie nach
öffentlichen und freien Schulen unterteilen und nach Modellen (voll gebunden,
teilweise gebunden, usw.) ordnen.

Frage 5:
Welche Auswirkungen hat die im o. g. Runderlass vom 2. Juni 2014 vorgenommene
Änderung in Punkt 4.11 des Bezugserlasses (Abminderung des
Ganztagszuschlags von ursprünglich drei auf nunmehr fünf Lehrerwochenstunden)?
Aus welchen Gründen wurde diese Änderung vorgenommen?


Frage 6:
Aus welchen Gründen erfolgte bisher keine in Bezug auf den genannten Bezugsrunderlass
adäquate Förderung des Ganztagsschulbetriebes an freien
Schulen?

Frage 7:
Angenommen, man würde die in dem genannten Runderlass in Punkt 4.11 genannten
Fördergrundsätze entsprechend den Finanzhilfeberechnungsmodalitäten
des § 18a Schulgesetz LSA berücksichtigen: Wie hoch würde der „Ganztagszuschlag“
für die freien Schulen im Schuljahr 2014/2015 voraussichtlich je
Schüler/in ausfallen? Bitte nach Schulformen differenzieren.

Frage 8:
Plant die Landesregierung in absehbarer Zeit, den Ganztagsschulbetrieb an
freien Schulen entsprechend den Vorgaben des o. g. Runderlasses zu finanzieren?
Falls nein, warum nicht?

Kategorie

Bildung | Parlament

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