Schulverweigerung in Sachsen-Anhalt

Kleine Anfrage (KA 6/7936) vom 24.05.2013 mit Antwort (Drs. 6/2262) der Landesregierung vom 09.07.2013.

09.07.13 –

Kleine Anfrage (KA 6/7936) vom 24.05.2013 mit Antwort (Drs. 6/2262) der Landesregierung vom 09.07.2013.

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung


Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Landesregierung:

 

1. Wie hat sich die Anzahl der schulabsenten Schülerinnen und Schüler seit dem Schuljahr 2008/2009 entwickelt? Bitte gliedern Sie die Antworten nach Schülerinnen und Schülern, nach Schulformen im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziffer 1 (des SchulG LSA) und nach Schuljahrgängen sowie nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten.

 

2. Welche Maßnahmen und Programme existieren in Sachsen-Anhalt, um Schulverweigerung präventiv zu bekämpfen und Schülerinnen und Schüler, die längere Zeit der Schule unentschuldigt fernbleiben, wieder in die Schule zu integrieren?

 

3. In wie vielen Fällen erfolgte in den Schuljahren 2008/2009, 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 eine Zuführung zur Schule im Sinne von § 44a SchulG LSA? Bitte gliedern Sie die Antwort nach Schülerinnen und Schülern, Schuljahrgängen und Schulformen im Sinne von § 3 Abs. 2 SchulG LSA sowie nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten.

 

4. In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren ordnungsrechtliche Maßnahmen gemäß § 84 SchulG LSA gegen Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern wegen so genannter Schulverweigerung angewandt und mit welchen Folgen für die betreffenden Kinder und Jugendlichen war dies verbunden? Bitte gliedern Sie die Antwort nach Schülerinnen und Schülern, Schuljahrgängen
und Schulformen im Sinne von § 3 Abs. 2 SchulG LSA sowie nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten.

 

5. In wie vielen Fällen wurde Bußgeldverfahren gegen die Erziehungsberechtigten von Schulverweigerern oder Schulverweigerinnen eingeleitet? Wie hoch waren im Einzelnen die Bußgelder? In wie vielen Fällen wurde die Geldbuße in eine Arreststrafe umgewandelt?

 

6. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg der angewandten ordnungsrechtlichen Maßnahmen? Gelang es, einen signifikanten Teil dieser Jugendlichen wieder für die Schule zu gewinnen und sie für den eigenen Bildungserfolg zu interessieren? Wie lässt sich ein solcher Erfolg beziffern?

 

7. Wie wird von der Landesregierung die Wirksamkeit der ordnungsrechtlichen Maßnahmen überprüft bzw. gibt es Informationen und Daten zu Rückfallquoten bei Schülerinnen und Schülern, bei denen Ordnungsmaßnahmen (Schulzuführung, Ordnungsgeld etc.) angewandt wurden?

 

Kleine Anfrage (KA 6/7936) vom 24.05.2013 mit Antwort (Drs. 6/2262) der Landesregierung vom 09.07.2013.

Kategorie

Bildung | Parlament

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