Studium an der Fachhochschule Polizei, Aschersleben

Kleine Anfrage (KA 6/8722) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4017) vom 24.04.15. 

24.04.15 –

Kleine Anfrage (KA 6/8722) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4017) vom 24.04.15.   

Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Studium an der Fachhochschule Polizei, Aschersleben

Vorbemerkung

Die Fachhochschule Polizei ist gemäß § 1 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Lan-des Sachsen-Anhalt eine staatliche Hochschule des Landes. Seit dem 1. September 2010 kann an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt (FH Polizei) nach § 17 des Gesetzes über die Hochschule der Polizei (FH PolG) ein BA-Studium absolviert werden, dessen erfolgreicher Abschluss zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in der Laufbahngruppe 2 führt.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele Studierende haben sich seit der Einführung des BA-Grads jeweils in diesen Studiengang eingeschrieben? Bitte auch getrennt nach Geschlecht aufführen.

2. Wie viele Studierende schlossen das betreffende Studium zum bisherigen Zeitpunkt erfolgreich ab? Bitte nach Jahrgang in absoluten Zahlen und pro-zentual aufführen.

3. Mit welcher Note schlossen die seit dem Bestehen des BA-Studiengangs ein-geschriebenen Studierenden diesen ab? Bitte nach Jahrgängen und der An-zahl der jeweils vergebenen Noten aufschlüsseln? Wo lag jeweils der Jahr-gangsdurchschnitt?

4. Zu welchen Themen wurden im BA-Studiengang Abschlussarbeiten an der FH Polizei geschrieben?


5. Sind die betreffenden Arbeiten öffentlich zugänglich? Falls nicht, seit wann wird auf eine öffentliche Zugänglichmachung von Abschlussarbeiten (früherer Diplomstudiengang, BA-Studiengang) in der Bibliothek verzichtet?

6. Beabsichtigt die Landesregierung zusätzlich die Einführung eines Master-Studienganges an der FH Polizei?



Prof. Dr. Claudia Dalbert MdL Sebastian Striegel MdL

Kategorie

Bildung | Parlament

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