Stromnetzpreisgutachten: Kosten des Stromnetzausbaus müssen endlich gerecht verteilt werden

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, die Stromnetzentgelte endlich bundesweit zu vereinheitlichen. Dazu Claudia Dalbert: „Unsere Gutachter haben einen pragmatischen Lösungsweg vorgeschlagen. Daran sollte sich die Landesregierung orientieren und sich in Berlin nachdrücklich für das Angleichen der Netznutzungsentgelte einsetzen. Dann sinkt für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt der Strompreis um fast einen Cent und zukünftigen Strompreissteigerungen würde entgegengewirkt.“

12.03.14 –

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, die Stromnetzentgelte endlich bundesweit zu vereinheitlichen.

In Sachsen-Anhalt könnte der Strompreis bei privaten Haushalten fast einen Cent geringer ausfallen, wenn endlich in allen Bundesländern solidarisch die gleichen Netznutzungsentgelte erhoben würden. Zu diesem Ergebnis kam ein Kurzgutachten zu Strompreisunterschieden, welches die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusammen mit fünf weiteren bündnisgrünen Landtagsfraktionen beim renommierten Leipziger Institut für Energie in Auftrag gegeben hatte.

Gegenwärtig zahlen Haushalte in Sachsen-Anhalt mit 28,6 Cent pro kWh bundes-weit neben Rheinland-Pfalz die höchsten Strompreise im Grundversorgertarif. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die besonders hohen Netznutzungsentgelte, die auf den Strompreis aufgeschlagen werden. Diese betragen in Sachsen-Anhalt 7,13 Cent pro kWh und liegen damit deutlich über dem Bundesschnitt von 6,30 Cent pro kWh. In Stadtstaaten, wie Berlin oder vor allem Bremen (lediglich 5,08 Cent pro kWh), ist die Belastung weitaus geringer. Hier wird die Problematik besonders deutlich.  

Die unabhängigen Gutachter der Studie haben daher einen pragmatischen Lösungsweg vorgeschlagen, der vor allem einfach umsetzbar ist. So sollte aus den regional unterschiedlichen Netzkosten zukünftig ein Durchschnitt gebildet werden. Höhere anfallende Kosten in einer Region, werden mit geringeren Netzkosten in einer anderen Region über ein Konto ausgeglichen. Dies sorgt dann beim Strom-kunden für deutschlandweit einheitliche Netzentgelte auf der Stromrechnung.

Statements:

„Wir brauchen ein einheitliches Netznutzungsentgelt, wenn der gegenwärtige und zukünftige Netzausbau gerecht ablaufen soll. Vor allem die bevölkerungsarmen Bundesländer dürfen nicht weiter belastet werden – im Sinne der VerbraucherInnen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen.“ (Dorothea Frederking, energiepolitische Sprecherin) 

„Unsere Gutachter haben einen pragmatischen Lösungsweg vorgeschlagen. Daran sollte sich die Landesregierung orientieren und sich in Berlin nachdrücklich für das Angleichen der Netznutzungsentgelte einsetzen. Dann sinkt für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt der Strompreis um fast einen Cent und zukünftigen Strompreissteigerungen würde entgegengewirkt.“ (Dr. Claudia Dalbert, Fraktionsvorsitzende)

„Wird die derzeitige Berechnungssystematik beibehalten, wird sich die Benachteili-gung von Sachsen-Anhalt noch verstärken. So müssten die Stromkunden für den Bereich von MITNETZ STROM (südliches Sachsen-Anhalt) mit weiteren 0,71 Cent pro kWh Kostensteigerung bis zum Jahr 2020 rechnen.“ (Dr. Claudia Dalbert, Fraktionsvorsitzende) 

 Hier finden Sie den Link zur Studie:

https://gruene-fraktion-sachsen-anhalt.de/userspace/SA/ltf_sachsen-anhalt/Dokumente/Publikationen/IE-2014-03-07_Endbericht-Kurzgutachten-Strompreis-Unterschieden.pdf

 Hintergrundinformationen aus dem Gutachten:

Dass insbesondere ostdeutsche Privathaushalte mit erhöhten Netzentgelten belastet werden, liegt unter anderem daran, dass in dünn besiedelten Regionen mit wenigen Verbrauchern und langen Leitungswegen überdurchschnittliche hohe Netzkosten entstehen. Die Netzertüchtigung der alten DDR-Netze schlägt sich ebenfalls noch in den höheren Kosten nieder. Auch der höhere Anteil an erneuerbaren Energien führt zu erhöhten Netzausbaukosten.

Dass die erneuerbaren Energien zu höheren Netzentgelten beitragen, kann kein Argument für eine Verringerung der Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien sein. Gerade in strukturschwachen ländlichen Regionen schaffen erneuerbare Energien erhebliche Wertschöpfung. Andererseits wird auch die EEG-Umlage bundesweit umgelegt. So wäre es nur folgerichtig, wenn gerade die auf den Ausbau der erneuerbaren Energien zurückzuführenden Netzausbaukosten bundesweit verteilt werden. 

Der von den Gutachtern vorgeschlagene Lösungsweg ist einfach und schnell umzusetzen. Er sieht vor, die bestehende Anreizregulierung für die Netzbetreiber beizubehalten. Diese soll bewirken, dass die Netzbetreiber sparsam mit den Geldern der Kunden wirtschaften. Anschließend soll aber zukünftig aus den regional unterschiedlichen Netzkosten für jede Netzebene ein Mittelwert gebildet werden, der dann beim Stromkunden für deutschlandweit einheitliche Netzentgelte auf der Stromrechnung sorgt. Damit würden die Sachsen-Anhalter um 0,82 Cent pro kWh entlastet. Die Mehrkosten etwa in Berlin mit 0,72 Cent pro kWh oder in Bayern mit 0,16 Cent pro kWh würden sich dagegen in Grenzen halten.

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