Ausbau der Windenergie: Kommunen sollen Geld bekommen – Ministerin Dalbert schreibt Brief an Bundesminister Altmaier – Vorschlag: Außenbereichsabgabe

03.02.20 –

Magdeburg. Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert hat heute einen Brief an Bundesminister Peter Altmaier geschickt. Sie fordert ihn darin auf, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für Windräder in ihren Kommunen durch eine Außenbereichsabgabe zu stärken.

„Ich halte die Außenbereichsabgabe für ein hervorragendes Konzept, um die Menschen an den Gewinnen der Windkraftanlagen zu beteiligen. Ich bin überzeugt, dass wir solch eine Regelung bundesweit benötigen, um den Ausbau der Windenergieanlagen wieder in Schwung zu bringen. Denn eines muss uns klar sein: Die Energiewende hin zu 100 Prozent Erneuerbaren Energien geht nur mit Windenergie“, begründet sie ihren Vorschlag.

Das Konzept der Außenbereichsabgabe sieht vor, dass der Anlagenbetreiber eine Abgabe an die Kommune entrichtet, weil er den Außenbereich als Gut der Allgemeinheit nutzt. Die Höhe der Abgabe sollte sich daher an Höhe und der Anzahl der Windenergieanlagen und am Jahresumsatz des Windparks orientieren. Die Gesetzgebungskompetenz dafür liegt beim Bund. Die Abgaben sollten die Netzbetreiber einnehmen und an die betroffenen Kommunen verteilen. Mit den eingenommenen Geldern können die Kommunen dann Maßnahmen und Projekte finanzieren, die die Lebensqualität im Ort steigern.

Der vollständige Brief der Ministerin im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Altmaier,

die Windenergie an Land ist ein zentraler Eckpfeiler der Energiewende. Mit einer installierten Leistung von über 52 Gigawatt spielt sie eine tragende Rolle in der Energieversorgung Deutschlands. Ohne die Windenergie sind weder das 65%-Ziel der Bundesregierung noch die europäischen Klimaziele zu erreichen. Auch vor dem Hintergrund des steigenden Strombedarfs durch die notwendige Elektrifizierung für die Dekarbonisierung des Verkehrs- und Wärmesektors ist die Windenergie unverzichtbar. 

Aus industriepolitischer Sicht ist die Windenergiebranche als eine der Schlüsselindustrien der Energieversorgung für das 21. Jahrhundert von hoher Relevanz. Tausende moderne Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von der Windenergie ab.

Mit großer Sorge sehe ich daher den starken Einbruch der Ausbauzahlen von Windenergieanlagen an Land auf das Niveau von vor 20 Jahren. Dieser Umstand bedroht nicht nur die klima- und energiepolitischen Ziele, sondern auch die Arbeitsplätze in der Windenergiebranche in Sachsen-Anhalt. Allein am Standort Magdeburg wird Sachsen-Anhalt über 1500 direkte Industriearbeitsplätze kurzfristig verlieren. Dies sind mehr Beschäftigte als in der Braunkohlenindustrie Sachsen-Anhalts.

Einer der Gründe für die niedrigen Ausbauzahlen der Windenergie an Land ist die mangelnde Akzeptanz der Windkraftnutzung in vielen Kommunen. Größere Mindestabstände führen nicht zwangsläufig zu mehr Akzeptanz, da sie keine substantielle Veränderung für die BürgerInnen vor Ort schaffen. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Energiewende kann nur gelingen, wenn möglichst viele Menschen an diesem Projekt teilhaben und von Zuschauern der Energiewende zu Beteiligten werden. Es muss daher politisches Ziel sein, mehr von der Wertschöpfung aus der Windenergienutzung in den betroffenen Kommunen zu halten.

Gerade an Standorten in Sachsen-Anhalt müssen wir feststellen, dass die einschlägigen steuergesetzlichen Regelungen zur Beteiligung der betroffenen Kommunen kaum greifen.
Die wenigen Angebote zur finanziellen Beteiligung, zum Beispiel über Bürgerbeteiligungsmodelle an Windparks können aufgrund der Einkommenssituation in Sachsen-Anhalt nur von wenigen BürgerInnen genutzt werden. Aber auch in anderen Bundesländern mit durchschnittlich höheren Einkommen partizipieren durch Bürgerbeteiligung nicht alle betroffenen AnwohnerInnen, was die Akzeptanz bei den Nichtprofiteuren sogar weiter reduzieren kann.

Um neben der Steigerung des Ausbaus der Windkraft auch das anstehende Repowering von über 1.300 Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt in den nächsten fünf Jahren positiv zu begleiten, müssen wir schnell zu einer effektiven Regelung kommen. Daher möchte ich die Aufforderung des Vermittlungsausschusses zum Klimapaket bekräftigen, alsbald einen Vorschlag zur Umsetzung kommunaler Teilhabe vorzulegen.

Das Konzept der Außenbereichsabgabe betrachte ich als einen geeigneten Ansatz für eine bundeseinheitliche Regelung. Die Außenbereichsabgabe stellt ein zielgerichtetes und praktikables Instrument zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen dar. Sie bietet den AnwohnerInnen die Möglichkeit, an der Wertschöpfung durch Windenergieanlagen zu partizipieren, in dem der Anlagenbetreiber einen Teil der Erträge aus der Windenergie an die jeweilige Standortkommune entrichtet.


In der konkreten Ausgestaltung der Abgabe sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden.

Als Standortkommunen, die von der Außenbereichsabgabe profitieren können, sollten alle Kommunen im Umkreis von fünf Kilometern um die betreffenden Windenergieanlagen betrachtet und geeignet beteiligt werden. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass auch in Nachbarkommunen BürgerInnen im direkten Umfeld von den Windenergieanlagen betroffen sind und dennoch von der Wertschöpfung profitieren können.

Die Höhe der Außenbereichsabgabe sollte sich zum einen an der raumbedeutsamen Wirkung der Anlagen bemessen, indem primär die Anlagenhöhe als Bemessungsmaßstab angelegt wird. Zudem sollte die Anzahl der Windenergieanlagen in einem Windpark und die jährlichen Umsatzerlöse der Windenergieanlagen berücksichtigt werden.

Zum Beispiel könnte die Berechnung der jährlichen Abgabe anhand von den genannten drei Größen erfolgen, die mit einer entsprechenden Gewichtung aufsummiert werden. Die Anlagenhöhe könnte mit einer 50%-Gewichtung und einem Faktor von 100 € pro Höhenmeter der Anlage bei der Abgabenhöhe berücksichtigt werden. Die Anzahl der Windenergieanlagen in einem Windpark könnte mit einer 25%-Gewichtung und einem Faktor von 1000 € pro einzelner Anlage in die Berechnung eingehen. Zwei Prozent des Jahresumsatzes der Windenergieanlage bzw. des Windparks könnten mit einer 25%-Gewichtung in die Berechnung der Abgabe eingehen.

Die Abgabenbeitreibung sollte bei den Netzbetreibern angesiedelt werden. Diese verfügen über die vorgenannten Daten zur Abgabenbeitreibung und -weiterleitung von den Anlagenbetreibern an die betroffenen Standortkommunen.

Der Vorteil für die Standortkommunen liegt in einer längerfristig planbaren Einnahme, die zweckmäßigerweise für die Realisierung akzeptanzsteigernder Maßnahmen vor Ort genutzt werden sollte. Derartige Maßnahmen könnten beispielsweise die Verbesserung der Lebensqualität, die Aufwertung des Ortsbildes, die Förderung sozialer Angebote und kultureller Einrichtungen oder Bürgerdialoge zur Energiewende umfassen. Von Vorteil ist außerdem, dass die Außenbereichsabgabe unabhängig von der EEG-Förderung realisiert werden kann und somit auch Windenergieanlagen mit alternativen Finanzierungsmodellen einbezogen werden können.

So können betroffene Kommunen an möglichst vielen Standorten von der Außenbereichsabgabe profitieren. Perspektivisch kann und sollte eine Erweiterung auch auf andere Erneuerbaren-Energien-Technologien in Betracht gezogen werden.
Das Konzept der Außenbereichsabgabe kann aufgrund der fehlenden Gesetzgebungskompetenz der Länder allerdings nicht auf Landesebene umgesetzt werden. Daher kann Sachsen-Anhalt hier nicht selbst aktiv werden. Stattdessen wäre der Ansatz der Außenbereichsabgabe eine zielorientierte Option, wo die Bundesebene gesetzgeberisch tätig werden sollte. Allein auch um einen Wildwuchs an Kommunalbeteiligungsmodellen auf Länderebene zu verhindern.

Ich bitte Sie um Prüfung meines Vorschlags und um eine rasche Umsetzung.
Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Claudia Dalbert

 

 

_______________________________  

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 
Pressestelle 
Leipziger Str. 58 
39112 Magdeburg 
Tel: (0391) 567-1950 
Fax: (0391) 567-1964 
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de

 

Kategorie

Energie | Landesregierung

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>