Änderungen im Jagdrecht: nachhaltige Verbesserungen – Landwirtschaftsministerin Dalbert stellt Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes vor

22.11.18 –

Magdeburg. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt beschlossen. In der gestrigen Debatte anlässlich der ersten Lesung im Landtag sagte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert:

„Die geplanten Änderungen dienen dem Schutz der Natur und der nachhaltigen Entwicklung der Wildpopulationen ebenso wie den Interessen von Landwirten, Jägerinnen, Förstern und Waldbesitzerinnen. Es wird sowohl die hohe Eigenverantwortlichkeit der Jägerinnen und Jäger weiter gefördert, als auch der Naturschutz und die artgerechte und effektive Bejagung des Wildes gestärkt. Und es wird unbürokratischer: bislang nicht eindeutige Regelungen werden präzisiert.“

Die einzelnen Änderungen erläuterte die Ministerin wie folgt:

Mehr Rechtssicherheit: Duldungspflicht beim Überjagen von Jagdhunden

„Bewegungsjagden erfolgen meist unter Einsatz von Jagdhunden, die das Wild aufspüren und in Bewegung und so vor die Schützen bringen sollen. Hierbei kann es vorkommen, dass Jagdhunde Reviergrenzen überschreiten. Dies führt nicht selten zu Streitereien zwischen Jagdnachbarn. Die Aufnahme einer Duldungspflicht beim Überjagen der Reviergrenzen soll für mehr Rechtssicherheit sorgen, Streitigkeiten vorbeugen und liegt im öffentlichen Interesse an der Abschusserfüllung.“

Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht

„Die Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht dient der Umsetzung der EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten aus dem Jahr 2014. Dass dafür unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes eine Notwendigkeit besteht, daran gibt es mittlerweile keinen Zweifel. Die Nilgans verhält sich gegenüber anderen zum Teil geschützten Arten sehr aggressiv, insbesondere was die Konkurrenz um Lebensräume und Neststandorte angeht. Sie alle kennen die Berichte, wonach die Nilgans sogar Störche und Rotmilane aus ihren Nestern vertrieben hat. Mit der Aufnahme in das Jagdrecht verbunden ist gleichzeitig eine Ausnahme von der jagdlichen Hegepflicht.“

Nutzung von Schalldämpfern

„Die Aufhebung des Verbots der Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung erfolgt zum Gesundheitsschutz von Mensch und Tier. Die Vorbeugung gesundheitlicher Beeinträchtigungen beim Hörvermögen durch den Schussknall ist ein unabweisbares Argument für den Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagd. Nach Ausräumung ursprünglicher waffenrechtlicher Bedenken und Sicherheitsvorbehalten ist die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd bereits in mehreren Ländern erlaubt. Mit vorliegendem Gesetzentwurf soll dies auch in Sachsen-Anhalt möglich werden.“

Schutz der Großtrappe

Zum Schutz besonders geschützter oder streng geschützter Tierarten vor Beutegreifern, wie zum Beispiel Fuchs, Marderhund, Waschbär und Mink, werden die jagdrechtlichen Handlungsmöglichkeiten der oberen Jagdbehörde erweitert. Sie kann künftig nicht nur den Fang von Federwild, sondern von Wild allgemein mit Fallen, Netzen, Reusen oder ähnlichen Einrichtungen gestatten. Außerdem darf dieses Wild auch getötet werden. Gleichzeitig stellt die Beschränkung der Fangjagd auf den Lebendfang sicher, dass Fehlfänge von Nichtzielarten wieder in die Freiheit entlassen werden können. Die Änderung ist vor allem zum Schutz der Großtrappe notwendig.“

 

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
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Landesregierung | Landwirtschaft

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