Entscheidung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung im Bundesrat

16.12.16 –

Im Streit um HBCD-Entsorgung unterstützt Sachsen-Anhalt Kompromissvorschlag aus Nordrhein-Westfalen

In der heutigen Bundesratsdebatte zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist das Land Sachsen-Anhalt dem Antrag aus Nordrhein-Westfalen gefolgt. Ihm wurde mit großer Mehrheit der Länder zugestimmt. Die Einstufung von HBCD-haltigen Abfällen als gefährlich, wird demnach für ein Jahr ausgesetzt. „Wir haben diesem Kompromiss zugestimmt, um in dem einem Jahr bestehende Engpässe -insbesondere in anderen Bundesländern - zu beseitigen,“ so Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. Für Sachsen-Anhalt sieht sie die Notwendigkeit allerdings nicht.

Entsorgungsengpässe gibt es nach Erkenntnissen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie nicht. Diesbezügliche Nachfragen bei den Entsorgern (sowohl zur Vorbehandlung der Stoffe, als auch der thermischen Behandlung) decken sich nicht mit der Pauschalkritik, HBCD-Abfälle würden hierzulande nicht abgenommen.

Ebenso wenig kann von einer Preisexplosion die Rede sein. Die Entsorgungskosten sind zwar gestiegen, die Zahlen für Sachsen-Anhalt liegen allerdings (aktuelle Abfrage des Landesverwaltungsamtes) bei max. 1000 €/t für die Vorbehandlung. Sie zeigen, dass die in der heutigen Ausgabe der Volksstimme verkündeten Entsorgungskosten von 6000 €/t zumindest nicht belegt werden können. Das Ministerium hat das Landesverwaltungsamt als Fachaufsichtsbehörde gebeten, den allgemeinen Vorwürfen nachzugehen und die Situation der HBCD-Entsorgungswege über diese Anlagen weiter zu prüfen.

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Landesregierung | Umwelt

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