Grünes Licht aus Brüssel Verbesserte Förderung des Ökolandbaus sowie neues Programm für Junglandwirtinnen und Junglandwirte in Sachsen-Anhalt

22.03.17 –

Die Europäische Kommission hat den Weg frei gemacht für eine verbesserte Förderung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt. Außerdem wird künftig eine Förderung für die Existenzgründung durch Junglandwirtinnen und Junglandwirte ermöglicht.

Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: „Brüssel hat grünes Licht gegeben. Das ist toll! Jetzt kann es losgehen und wir kommen unserem Ziel von mittelfristig 20 Prozent ökologisch bewirtschafteter Fläche in Sachsen-Anhalt einen Schritt näher.“ Das sei im Koalitionsvertrag der schwarz-rot-grünen Regierung vereinbart, so die Ministerin weiter. Gegenwärtig werden rund 45.500 ha ökologisch bewirtschafteter, landwirtschaftlicher Flächen gefördert. Bis 2018 wird ein Anstieg um 5.000 ha angestrebt. Grundstein dafür sind verbesserte Förderbedingungen.

Dazu war eine Änderung des Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raumes notwendig, die jetzt von der EU-Kommission genehmigt wurden. Das Gesamtvolumen für die Förderung ökologischer Anbauverfahren in der Förderperiode 2014-2020 wurde um ca. 30 Mio. Euro auf nun 100 Mio. Euro erhöht.

Ab sofort können Anträge auf erhöhte Förderung für die Umstellung von konventionellen in ökologische Anbauverfahren gestellt werden. Betriebe, die schon ökologische Anbauverfahren praktizieren, können eine merklich erhöhte Beibehaltungsprämie beantragen.

 

Folgende Prämien sollen zukünftig gezahlt werden:

Einführung Ökologischer Anbauverfahren

in den ersten beiden Jahren

403 EUR/ha Ackerland/ Grünland

1215 EUR/ha Gemüse

1657 EUR/ha Dauerkulturen

in den Jahren drei bis fünf

273 EUR/ha Ackerland/ Grünland

468 EUR/ha Gemüse

975 EUR/ha Dauerkulturen

Bereits ökologisch wirtschaftende Betriebe, die zum 1.1.18 eine neue fünfjährige Verpflichtung zur Beibehaltung ökologischer/biologischer Anbauverfahren eingehen, wird eine erhöhte Förderung gewährt.

Beibehaltung Ökologischer Anbauverfahren

Bisher: 230 EUR, zukünftig 273 EUR/ha

Ackerland/ Grünland Bisher: 415 EUR, zukünftig 468 EUR/ha

Gemüse Bisher: 750 EUR, zukünftig 975 EUR/ha Dauerkulturen

 

Junge Landwirtinnen und Landwirte werden außerdem noch in diesem Jahr von einer neuen Fördermaßnahme profitieren und können Unterstützung bei der Existenzgründung beantragen. „Das Programm für Junglandwirtinnen und Junglandwirte ist neu und in Deutschland einzigartig. Sachsen-Anhalt nimmt damit eine Vorreiterrolle ein“, erklärt Landwirtschaftsministerin Dalbert. „Wir wollen jungen Menschen, die im ländlichen Raum und in der Landwirtschaft, möglichst noch in der ökologischen Landwirtschaft, eine Zukunft sehen, Starthilfe geben.“

Die neue Förderrichtlinie muss momentan noch vom Ministerium für Finanzen und im Anschluss vom Landesrechnungshof geprüft werden. Voraussichtlich ab Sommer sollen Anträge gestellt werden können. Förderfähig sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, über eine ausreichende berufliche Qualifikation verfügen und erstmalig in einem landwirtschaftlichen Betrieb Verantwortung übernehmen. Eine Zuwendung von bis zu 70.000 Euro über einen Zeitraum von 5 Jahren soll Junglandwirtinnen und Junglandwirte beim Aufbau einer Existenz unterstützten. Auch werden Betriebsgründungen nach Möglichkeit durch die Verpachtung von Flächen der Landgesellschaft erleichtert. Insgesamt stehen dafür 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

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Landesregierung | Landwirtschaft

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