Herdenschutz verbessert: Jetzt auch Förderung des Unterhalts für Hunde und Zäune – Eine weitere Richtlinie tritt in Kraft – Antragstellung möglich – zusätzliche Beratungen werden angeboten

27.05.21 –

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt wird der Schutz von Nutztieren auf der Weide vor Übergriffen durch den Wolf noch einmal deutlich verbessert. Ab sofort ist es möglich, dass auch der Unterhalt von Elektrozäunen und Herdenschutzhunden gefördert wird. Damit wird die schon bestehende 100-Prozent-Förderung zur Anschaffung von Zaunmaterial und Zubehör durch einen neuen Zuschuss ergänzt.

Landwirtschaftsministern Prof. Dr. Claudia Dalbert betonte, wie wichtig effektiver Herdenschutz ist: „Herdenschutz ist Wolfsschutz. Der Wolf ist und bleibt streng geschützt. Wir tragen die Verantwortung dafür, dass Weidetierhaltung in Gebieten, in denen auch der Wolf lebt, möglich bleibt. Das geht nur mit Elektrozäunen und Herdenschutzhunden, die den Wolf davon abhalten, auf einer Weide leichte Beute zu finden. Die Förderung ermöglicht es uns nun, auch das Freischneiden und Sichern der Zaunanlagen mit jährlich bis zu 1.230 Euro je Kilometer mobilen Elektrozaun und das Futter und die Tierarztkosten mit jährlich 1.920 Euro je zertifizierten Herdenschutzhund zu unterstützen. So können wir es schaffen, dass ein Leben der Wölfe und Weidetierhaltung gleichermaßen in unserer Kulturlandschaft möglich sind. Denn klar ist: Wir brauchen unsere Weidetiere, um unsere Kulturlandschaft zu pflegen und den Artenreichtum auf Wiesen und Weiden zu erhalten und auch, um unsere Deiche zu sichern.“

Um einen möglichst effektiven Herdenschutz zu gewährleisten, hat das Land außerdem die Voraussetzungen geschaffen, dass sich Weidetierhalter von externen Sachkundigen zum Herdenschutz beraten lassen können. Die Beratenden müssen über besondere Erfahrungen und praktische Fertigkeiten im Herdenschutz verfügen. Solche speziellen Beratungen sollen in Fällen erfolgen, in denen eine besondere Gefahr von Wolfsübergriffen gegeben ist oder um wiederholte Übergriffe von Wölfen zu unterbinden. Ziel ist es, dass der Weidetierhalter orts- und situationsangepasste nachhaltige Verbesserungen des Herdenschutzes zur Wolfsabwehr vornimmt.

 

Hintergrund:

Die neue Richtlinie „zur Förderung von zusätzlichen laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“ verfolgt das Ziel, eine nachhaltige Landbewirtschaftung durch Weidehaltung zu unterstützen und den Tierhaltenden die Weidetierhaltung bei gleichzeitiger Existenz wildlebender heimischer Wölfe zu ermöglichen und somit Konflikte zwischen Artenschutz und Weidehaltung zu verringern. Sie wird aus Mitteln des Landes und Mitteln des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) gewährt. Es sind für den fünfjährigen Verpflichtungszeitraum insgesamt 1,5 Millionen Euro geplant.

Gemäß Richtlinie werden gefördert:

  • laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung (Schafe und Ziegen; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis 1 Jahr; Damtiere, Lamas und Alpakas) zur Sicherung umweltfreundlicher Weidepraktiken.
  • laufende Betriebsausgaben für
    • wolfsabweisende Zäune und
    • Herdenschutzhunde, die im Rahmen einer Eignungs- und Ausbildungsprüfung zertifiziert wurden.

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt. Der Antrag muss bis spätestens 10. Juni 2021 eingereicht sein.

Mehr Informationen zum Antragsverfahren und der Richtlinie zur Anschaffung von Zäunen finden sich hier: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/landwirtschaft/herdenschutz-vor-dem-wolf/

Für alle Informationen rund um den Wolfsschutz, die Rissbegutachtung und die Herdenschutzberatung ist das Wolfskompetenzzentrum Iden der richtige Ansprechpartner: https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/das-wolfskompetenzzentrum-wzi/kontakt/

 

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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 
Pressestelle 
Leipziger Str. 58 
39112 Magdeburg 
Tel: (0391) 567-1950 
Fax: (0391) 567-1964 
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de

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Landesregierung | Landwirtschaft