Hilfe in der Krise: So unterstützen wir die Landwirtschaft Ministerin Dalbert erläutert die Hilfsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt

06.04.20 –

Magdeburg. „In den beiden vergangenen Jahren die Dürre, jetzt die Corona-Krise: Die landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen-Anhalt wirtschaften unter schwierigen Bedingungen. Gleichzeitig ist eine leistungsfähige Landwirtschaft, die zuverlässig Lebensmittel produziert, für uns überlebenswichtig. Deshalb unterstützen wir in Sachsen-Anhalt unsere Landwirtinnen und Landwirte nach Kräften. So wollen wir unsere Betriebe vor unüberwindbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten bewahren“, führt Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert aus.

Saisonarbeitskräfte – jede Hand hilft – Bund muss Einreisen ermöglichen

Mit den berufsständischen Verbänden der Landwirtschaft steht das Ministerium zum Thema Saisonarbeitskräfte in enger Verbindung. Dalbert: „Wir nehmen die Sorgen der landwirtschaftlichen Betriebe zur Absicherung der Erzeugung und Ernte insbesondere von Obst und Gemüse sowie von Sonderkulturen ernst und haben diese an die Bundesregierung weitergetragen. Eine Verbesserung der Arbeitskräftesituation ist dringend nötig. Die Möglichkeit der beschränkten Einreise von ausländischen Saisonarbeitskräften begrüße ich. Ich freue mich auch über den Einsatz von einheimischen Kräften, die kurzfristig in der Landwirtschaft arbeiten wollen. Ich weise aber darauf hin, dass die gesetzlichen Regelungen insbesondere zu Arbeitszeit und Mindestlohn einzuhalten sind.“ Das Ministerium unterstützt die Bemühungen der Online-Plattformen wie zum Beispiel: www.daslandhilft.de oder www.saisonarbeit-in-deutschland.de. Auch die Arbeitsagenturen stehen den Betreiben und Arbeitssuchenden zur Vermittlung zur Verfügung.

Düngeverordnung – 3 Monate mehr Zeit für die Umsetzung

Dalbert: „Ich habe mich mit einem Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner gewandt und für eine Verschiebung der Einführung der Düngeverordnung geworben. Ich habe erreicht, dass die Neuausweisung belasteter Gebiete erst 3 Monat später, bis Januar 2021, erfolgen muss. Damit gewinnen wir wertvolle Zeit, um eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausweisung der roten Gebiete zu finden, die auch den besonderen Bedürfnissen der Trockengebiete in Sachsen Anhalt gerecht wird.“

Corona-Soforthilfe – auch für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus

Die Auswirkungen der Coronakrise fallen von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich aus, da die Produktionsausrichtung und Strukturen sehr unterschiedlich sind. Das Ministerium hat sich frühzeitig mit dem Wirtschaftsministerium in Verbindung gesetzt, um ein einheitliches Programm für alle Wirtschaftsbereiche anbieten zu können. Dies ist gelungen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche, einschließlich der Landwirtschaft, Betriebe des Gartenbaus und der Forstwirtschaft einschließlich der Forstbetriebsgemeinschaften mit bis zu 50 Beschäftigten. Mit dem Programm unterstützen der Bund und das Land Sachsen-Anhalt die Überbrückung von Liquiditätsengpässen der Unternehmen.

Programm zur Liquiditätssicherung der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Das Programm „Liquiditätssicherung in der Landwirtschaft“ von der Landwirtschaftlichen Rentenbank war bereits bei zurückliegenden Krisensituationen, so auch bei der Dürre 2018, eine Möglichkeit für die Unternehmen, Liquidität abzusichern. Unternehmen können Darlehen aus dem Programm „Liquiditätssicherung“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Anspruch nehmen, wenn sie ihrer Hausbank mitteilen, inwieweit der Liquiditätsbedarf durch die Corona-Krise ausgelöst wurde. Die Rentenbank bietet die Liquiditätssicherungsdarlehen zu günstigen Konditionen an. Die Darlehen sind mit einem Tilgungsfreijahr und einem einmaligen Förderzuschuss ausgestattet, der aktuell 1,50 Prozent der Darlehenssumme beträgt. Diesen Zuschuss erhält der Kreditnehmer bei Auszahlung des Darlehensbetrags. Die Kreditanträge sind über die Hausbank an die Rentenbank zu richten.

Sollten Unternehmen für den Kredit über unzureichende Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsregelung des Landes „Land und Forst“ in Anspruch genommen werden. Der Antrag ist über die Hausbank an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.

Weitere Hilfen sind die Möglichkeit der Stundung von Steuern, von Sozialversicherungsbeiträgen, von Pachtzahlungen und von Kapitaldiensten. „Es besteht auch die Möglichkeit des Ankaufs von Flächen durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH. Die Landgesellschaft erwirbt die landwirtschaftlichen Flächen und die Unternehmen erhalten die Flächen in Pacht in der Regel für 6 Jahre zurück. Danach können die Flächen zu einem festgelegten Preis zurück erworben werden“, erläutert Dalbert.

Schwerpunkte bei der Bearbeitung der Anträge in den Landwirtschaftsämtern

In den vier Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forst im Land werden derzeit die Anträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der landwirtschaftlichen Betriebe vordringlich bearbeitet, damit das Geld schnell fließen kann. Die Auszahlungen für das Verpflichtungsjahr 2019 für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, den Ökolandbau und den Natura-2000-Ausgleich für die Landwirtschaft in Höhe von rund 53 Millionen Euro sind zwischen Ende April und Juni vorgesehen.

Informationen rund um die Coronakrise zu den Themen Umwelt, Landwirtschaft und Energie sind gesammelt hier zu finden: https://lsaurl.de/s9ho

 

 

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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 
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39112 Magdeburg 
Tel: (0391) 567-1950 
Fax: (0391) 567-1964 
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Landesregierung | Landwirtschaft