Landwirtschaft und Naturschutz – Sachsen-Anhalt zahlt über 8,3 Millionen Euro für Natura-2000-Ausgleich und benachteiligte Gebiete

10.04.19 –

Magdeburg. Damit die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen und die Anforderungen zum Schutz und Erhalt der Artenvielfalt in Einklang kommen können, zahlt Sachsen-Anhalt einen Ausgleich an landwirtschaftliche Betriebe, die in Natura-2000-Gebieten wirtschaften. Zudem gibt es einen Ausgleich für Gebiete, die aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Beispiel in Bezug auf die Textur des Bodens oder begrenzter Wasserführung benachteiligt sind. Insgesamt wurde für das Jahr 2018 an die Landwirtschaft ein Ausgleich in Höhe von 8,3 Millionen Euro gezahlt. Auch die Auszahlungen für 2019 und 2020 sind gesichert.

Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert hob das Engagement des Berufsstandes hervor: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte, die in den Naturschutzgebieten wirtschaften, sind große Hüter der Artenvielfalt. Zudem leisten insbesondere die Weidetierhalter einen erheblichen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft. Diese Leistung ist gesellschaftlich anzuerkennen. Deshalb wird der Natura 2000-Ausgleich gezahlt. Ich setze mich dafür ein, dass der Ausgleich auch in der nächsten EU-Förderperiode möglich ist und sogar noch erhöht wird.“

Natura 2000-Ausgleich für die Landwirtschaft

Der Natura-2000-Ausgleich wird für Einschränkungen der Stickstoffdüngung auf Dauergrünland aufgrund von Schutzgebietsverordnungen oder von Einzelanordnungen der Unteren Naturschutzbehörden in den Natura-2000-Gebieten und in Naturschutzgebieten gewährt. Die Höhe des Ausgleiches ist abhängig vom Viehbesatz des antragstellenden Betriebes und kann bis zu 200 Euro je Hektar und Jahr betragen.

Im Jahr 2018 wurde der Natura-2000-Ausgleich für eine Fläche von 18.800 Hektar gewährt, wofür Mittel von 2,7 Millionen Euro aufgewendet werden.

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)

Um die Fortführung der Landwirtschaft auch in Gebieten mit erheblichen Standortnachteilen zu unterstützen, gewährt das Land Sachsen-Anhalt eine Ausgleichszahlung, die sogenannte „Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete“ (AGZ). Die Abgrenzung dieser benachteiligten Gebiete erfolgt nach den Vorgaben der EU seit 2018 entsprechend der natürlichen Standortvoraussetzungen. Die Gebietskulisse der neu abgegrenzten benachteiligten Gebiete umfasst in Sachsen-Anhalt insgesamt 257.768 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Die Höhe der Ausgleichszahlungen bemisst sich nach der Ertragsmesszahl: bei geringerer Zahl wird ein höherer Betrag gezahlt. Im Jahr 2018 wurden knapp 5,6 Millionen Euro ausgezahlt.

 

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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 
Pressestelle 
Leipziger Str. 58 
39112 Magdeburg 
Tel: (0391) 567-1950 
Fax: (0391) 567-1964 
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de

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