Wegen Trockenheit: Bracheflächen als Futter nutzen - Ab 1. Juli Nutzung von ÖVF-Bracheflächen zur Futternutzung auf Antrag möglich
04.07.19 –
Magdeburg. Bracheflächen werden ab sofort auf Antrag für die Futternutzung frei gegeben. Das Landwirtschaftsministerium erlaubt, den Aufwuchs von Brachen, die als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) angemeldet wurden, zur Futternutzung im Einzelfall zuzulassen. Diese Ausnahme ist ab dem 1. Juli möglich. Mit dieser Maßnahme unterstützt das Ministerium landwirtschaftliche Betriebe, in denen das Futter wegen Hitze und Trockenheit knapp wird.
„Es sind nach dem Dürrejahr 2018 und zu geringen Niederschlägen auch in 2019 die Bodenwasservorräte im Land noch lange nicht aufgefüllt. Die Situation ist zwar nicht mit dem Jahr 2018 vergleichbar, dennoch kommt es in einigen Regionen weiterhin zu Engpässen bei der Futterversorgung. Deshalb geben wir auf Antrag im Einzelfall die Bracheflächen zur Futternutzung frei. Das verbessert die Futtersituation in den Betrieben, die Tiere halten. Wir ergreifen alle Möglichkeiten, unsere Landwirtinnen und Landwirte in Zeiten der Trockenheit zu unterstützen.“
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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
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