Zahlungsanträge für EU-Milchverringerungsprogramm ab Januar: rund 1,3 Millionen Euro könnten nach Sachsen-Anhalt fließen

29.12.16 –

110 Milchbetriebe in Sachsen-Anhalt können mit Geld aus dem EU-Milchverringerungsprogramm rechnen. Sie haben den Nichtlieferbonus bereits beantragt und dürfen ab Januar ihren Zahlungsantrag stellen.

Die Europäische Union sieht aufgrund der schwierigen Lage auf dem Milchmarkt eine Beihilfe in Höhe von 14 Cent je Kilogramm nachgewiesener Verringerung der Milchanlieferung vor. Dafür stellt sie 150 Millionen Euro bereit.

Das Verfahren besteht aus zwei Anträgen, dem Beihilfeantrag und dem Zahlungsantrag. Mit dem Beihilfeantrag haben die Milcherzeuger bis zum 21. September 2016 zunächst die geplante Verringerungsmenge beantragt. Mit dem jetzt zu stellenden Zahlungsantrag müssen die Milcherzeuger nachweisen, wieviel Milch sie im Verringerungszeitraum tatsächlich abgeliefert haben.

„Unsere Milcherzeuger haben sich in der ersten Antragsrunde dazu verpflichtet, insgesamt rund 9,2 Millionen Kilogramm Milch weniger als in den gleichen drei Vorjahresmonaten zu erzeugen" sagt Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. "Nach Sachsen-Anhalt könnten so rund 1,3 Millionen Euro Ausgleichszahlungen fließen.“

Der Zahlungsantrag kann ab 1. Januar bis zum 14. Februar 2017 im Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) erfasst werden. Ausführliche Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie unter www.mule.sachsen-anhalt.de/themen/landwirtschaft/milchproduktion/

Die Beihilfe wird für maximal 50 Prozent der Milchanlieferung im Referenzzeitraum gezahlt. Entspricht die tatsächliche Verringerungsmenge nicht der bewilligten Verringerungsmenge, wird bei Unterschreitung von 20 Prozent ein Kürzungsmechanismus ansetzen.

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Landesregierung | Landwirtschaft

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