Bewältigung der Waldschäden: Bund gibt weniger als geplant Dalbert kritisiert Verteilschlüssel der Fördergelder des Bundes für die privaten Waldbesitzenden – Land hat Vorsorge getroffen

19.12.19 –

Magdeburg. Bund und Länder haben in der vergangenen Woche die neuen Förderungsgrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) für das Jahr 2020 verabschiedet.
Unter anderem wurde über die Verteilung der Mittel zur Bewältigung der durch Extremwettereignisse verursachten Folgen im Wald entschieden. Etwa 10 Prozent der deutschlandweiten Waldschäden der vergangenen beiden Jahre entfallen auf Sachsen-Anhalts Wälder. Der Bund stellt den Ländern 98 Millionen Euro im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe bereit. Sachsen-Anhalt soll hiervon 4,38 Prozent der Mittel erhalten. Das ist weniger als dem Land nach Anwendung des GAK-Schlüssels (5,795 Prozent) zugestanden hätte. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat in einem Schreiben an Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert die Fördergrundsätze und den Verteilschlüssel bekräftigt.

Diese Zuteilung erfüllt die Erwartungen des Landes nicht. Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert sagte: „Die Auswirkungen der Stürme, der zwei Dürrejahre sowie der Befall mit Schadinsekten in unseren Wäldern ist dramatisch. Deshalb bin ich über die zusätzlichen Mittel sehr froh. Allerdings empört mich und mein Haus der Verteilschlüssel. Sachsen-Anhalt hat gegen den Vorschlag gestimmt. Wir sind eines der am stärksten betroffenen Bundesländer, erhalten aber einen Anteil, der am Privat-und Körperschaftswald gemessen wird. Sach- und bedarfsgerecht wäre eine Verteilung nach der Höhe der Schäden gewesen. Zum Glück wurde durch unsere Einwände eine länderübergreifende Mittelumschichtung zur Mitte des nächsten Jahres eingeräumt, um Mehr- und Minderbedarfe auszugleichen. Das begrüße ich.“

Im Haushaltsentwurf 2020/2021 des Landes sind zur Bewältigung der Waldschäden insgesamt 32 Millionen Euro eingeplant, davon 13 Millionen Euro Landesmittel. Die GAK-Gelder des Bundes werden mit 40 Prozent eigenen Landesmitteln gegenfinanziert. Bei diesem Ansatz war von einem Bundesanteil in Höhe von 19 Millionen Euro ausgegangen worden. Aufgrund des für Sachsen-Anhalt nachteiligen Verteilungsschlüssels nach Waldfläche muss nun mit einem deutlich geringeren Betrag an Bundesmitteln gerechnet werden. Voraussichtlich werden also nur noch 11,8 Millionen Euro pro Jahr an GAK-Mitteln zur Verfügung stehen. Die Fördergelder sollen über die schon bestehenden Förderrichtlinien „Forst 2019“ und „Waldschutz“ an private und kommunale Waldbesitzende ausgegeben werden.

Mehr Informationen zu den Förderrichtlinien: www.mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/forst/forstliche-foerderung/

 

 

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Quelle:
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