„Energiewende hin zu 100 Prozent erneuerbaren Energien ist der Motor für den Klimaschutz“ – Energieministerin Dalbert kritisiert EEG-Novelle – Forderung nach besseren Ausbaubedingungen

18.12.20 –

Magdeburg. Der Bundesrat hat heute die sogenannte „EEG-Novelle“ auf den Weg gebracht. Das Gesetz zur Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien wurde überarbeitet. Sachsen-Anhalts Energieministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert äußerte sich kritisch zum Ergebnis:

„Die Bundesregierung hat es verpasst, unser Energiesystem so umstellen, dass wir die Klimakrise verhindern. Die Energiewende hin zu 100 Prozent erneuerbaren Energien ist der Motor für den Klimaschutz. Ich bin überzeugt, dass wir Möglichkeiten schaffen können, die Versorgungssicherheit und Preisstabilität zu gewährleisten. Viele Unternehmen wollen mit ihren Innovationen starten. Diese gilt es Schnellsten zu ermöglichen und zu fördern.

Wir müssen viel mehr Energie aus Sonne, Wind und Biomasse erzeugen! Und die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie erreichen wir zum Beispiel durch eine verpflichtende finanzielle Beteiligung der Orte – dort wo die Windräder stehen. Die geplanten Regelungen hierzu im EEG 2021 sind aus meiner Sicht völlig unzureichend. Beim Ausbau der Solarenergie fahren wir weiterhin mit angezogener Handbremse.

Dass sich die Bedingungen für Erneuerbare Energien nicht verschlechtern, reicht bei Weitem nicht. Wir hätten beim Ausbau einen Zahn zulegen müssen. Mit diesem Erneuerbare-Energien-Gesetz erreichen wir die Klimaziele nicht. Damit wird der Rückstand beim Ausbau der Erneuerbaren Energien hingenommen. Heute ist kein guter Tag für den Klimaschutz.“

Die Ministerin ergänzte zu den einzelnen Bereichen:

„Der Bruttostromverbrauch für 2030, den die Bundesregierung annimmt, ist viel zu niedrig. Der Strombedarf wird bis 2030 eher steigen – für die Sektorenkopplung und den Grünen Wasserstoff. Daher bedarf es deren Anpassung. Wir haben in Deutschland viel mehr Potenzial für Energie aus Wind, Sonne und Biomasse. Das gilt es zu nutzen. Zum Beispiel könnten zehn Gigawatt statt nur fünf GW pro Jahr das Ausbauziel der Solarenergie sein. Mit dem ab 1. Januar 2021 geltenden EEG hebt die Bundesregierung all diese Potenziale nicht.

Im Bereich der Photovoltaik haben die Länder mit Grüner Regierungsbeteiligung mit viel politischem Druck erreicht, dass es keine Verschlechterung der Rahmenbedingungen gibt. Sehr kleine Anlagen bis sieben kWp, also durchschnittliche Photovoltaikanlagen auf Wohneigentum, werden zum Glück nicht durch den Zwangs-Einbau neuerer intelligenter Messsysteme verteuert und können auch nach Förderende ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ein weiterer nennenswerter Meilenstein der politischen Arbeit im Gesetzgebungsverfahren ist, dass größere Dachanlagen bis 750 kWp nun doch nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen.

Auch bei der Biomasse wurde die Novellierung des EEG durch viel Engagement in die richtige Richtung gelenkt und unter anderem durch die Anhebung des Gebotshöchstwertes das Ziel der Stärkung der Bestandsanlagen in Sachsen-Anhalt erreicht.

Beim Ausbau der Windenergie sieht es deutlich schlechter aus: Windkraftanlagen werden vermutlich künftig noch schneller abgeschaltet, wenn an den Strombörsen negative Preise gelten. Auch ist der fehlende Lösungsansatz für ausgeförderte Bestandswindenergieanlagen und die gänzlich fehlenden Signale für eine optimierte Vorgehensweise im Repowering zu kritisieren. Es wäre viel besser gewesen, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eigene Geschäftsmodelle zur Vermarktung von grünem Strom attraktiv und möglich sind.“

 

 

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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 
Pressestelle 
Leipziger Str. 58 
39112 Magdeburg 
Tel: (0391) 567-1950 
Fax: (0391) 567-1964 
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de

Kategorie

Energie | Landesregierung

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