Erfolgreiches LEADER-Förderprogramm bekommt mehr Klarheit

Finanz- und Umweltministerium mit gemeinsamer Strategie zur schnelleren Umsetzung des Förderprogramms

29.08.17 –

Das stark nachgefragte Förderprogramm LEADER zur Entwicklung ländlicher Räume wird klarer strukturiert. Ziel ist die zügigere Bearbeitung der LEADER – Anträge. Dazu hat heute die Landesregierung entsprechende Vorschläge des Finanz- und des Landwirtschaftsministeriums gebilligt.

Demnach wurde das Landesverwaltungsamt im Förderbereich LEADER bereits zur schnelleren Abarbeitung und Prüfung der Vielzahl der Anträge personell verstärkt. Für diese zunächst temporären Personalmaßnahmen im Landesverwaltungsamt soll in den kommenden Wochen eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Wichtig für die Installierung dieser „dauerhaften Personallösung“ ist dabei auch die in der Landesregierung verabredete Geschäftsprüfung innerhalb des Landesverwaltungsamtes, die ebenfalls in den kommenden Wochen ansteht.

Die LEADER-Förderung wird spürbar dominiert von zwei Richtlinien: die „Richtlinie LEADER und CLLD“ sowie die „Richtlinien RELE 2014-2020“, von denen erstere im Finanzministerium, die andere im Landwirtschaftsministerium begleitet wird. Diese beiden Richtlinien werden zwischen den beiden Ministerien nun so weit harmonisiert, dass die Förderkonditionen in beiden künftig weitestgehend vereinheitlicht sind. Dies betrifft vor allem Fördersätze und Antragsberechtigte. Außerdem werden die Fördergegenstände klar voneinander abgegrenzt: Was über die RELE-Richtlinie förderfähig ist, wird nicht über LEADER/CLLD gefördert.

Dazu erläutert Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: „Wir haben klargestellt, dass nur noch über die RELE-Richtlinie die ‚Hülle‘ eines Vorhabens gefördert wird. Wer beispielsweise Förderung für die Sanierung oder den Neubau von Dächern, Wänden, Türen, Fenstern oder eines ländlichen Weges benötigt, nutzt in Zukunft nur noch die RELE-Richtlinie. Die Förderkonditionen beider Richtlinien haben wir so aneinander angepasst, dass dabei keine Nachteile für die Antragsteller entstehen.“

Für LEADER stehen in der aktuellen EU-Förderperiode bis 2020 insgesamt etwa 80 Millionen Euro allein aus dem EU-Fonds ELER zur Verfügung. Bisher wurden 428 Einzel-Vorhaben bewilligt. Damit wurden bereits knapp 30 Millionen Euro des Gesamtbudgets gebunden.

Finanzminister André Schröder: „Im aktuellen Doppelhaushalt 2017/18 haben wir auf die deutlich erhöhte Nachfrage bei LEADER reagiert. Allein für das LEADER-Programm haben wir den ursprünglich vorgesehenen Haushaltsansatz mit zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von 460.000 Euro ergänzt, um möglichst alle in 2017 eingegangenen sowie die in der kommenden Antragsrunde 2018 noch zu erwartenden Anträge auch bewilligen zu können.“

In der für den 14. September anberaumten LEADER-Jahreskonferenz in Quedlinburg sowie den am 15. September folgenden Fachgremien werden mit den wichtigsten Akteuren aus allen LEADER-Regionen des Landes sämtliche Neuheiten und Vereinfachungen beraten.

 

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Landesregierung | Landwirtschaft

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