Nutzung von Brachflächen auch ohne Antrag

03.08.19 –

Sachsen-Anhalt erlaube ab sofort die Nutzung von ÖVF-Bracheflächen zur Futternutzung auch ohne Antrag. Die extreme Trockenheit ermögliche diese Ausnahme. Dabei sei lediglich eine formlose Anzeige unter Benennung der betreffenden Flächen erforderlich, so berichtet Topagrar Online (03.08.2019). Ein weiterer Bericht der Welt (02.08.2019, dpa/sa).

(ÖVF = ökologische Vorrangflächen)

Die Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalts.

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Landesregierung | Landwirtschaft

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