Waldumbau: Förderung für Privatwaldbesitzende erleichtert – Ab heute Antragstellung für die Richtlinie Forst möglich – Ziel: Waldumbau zu klimastabilen Wäldern

01.08.19 –

Magdeburg. Ab heute können Waldbesitzende neue Anträge auf finanzielle Unterstützung für Aufforstungen, Bodenschutzkalkung und Wegebau stellen. Die finanzielle Förderung im Forstbereich wurde überarbeitet und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Die neue Richtlinie „Forst 2019“ ist ab heute in Kraft. Sie soll Waldbesitzende beim Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern unterstützen. Es stehen bis zum Jahr 2023 10,2 Millionen EURO an Fördermitteln zur Verfügung. 

„Unsere Wälder sind die ersten Opfer der Klimakrise. Stürme, Trockenheit, Waldbrände und Schädlinge setzen ihnen zu. In Zukunft werden unsere Wälder anders aussehen, damit sie damit besser umgehen können. Sie können sich zukünftig besser selbst regulieren und sind stabiler, wenn es trocken ist oder stürmt. Wir unterstützen die Waldbesitzenden in Sachsen-Anhalt, indem wir den Aufbau von klimastabilen Mischwäldern fördern. Und wir helfen, die Schäden in den Wäldern zu beseitigen. Sollten die Fördertöpfe schneller ausgeschöpft sein, als geplant, bin ich sicher, dass die Landesregierung dafür eine Lösung finden wird. Jetzt braucht es nur noch Regen, damit junge Bäume angepflanzt werden können“, erläuterte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert die Ziele der Förderrichtlinie.  

Die Erleichterungen in der Richtlinie Forst 2019 sind:

  • Höherwertigeres Saatgut muss im Rahmen der Ausschreibungen nicht mehr verpflichtend nachgefragt werden. Nutzung von eingeführtem Saatgut ist nach Prüfung möglich.
  • Bei Mischkulturen mit mindesten 30 Prozent Laubholz wird die Baumart Weißtanne der Laubholzmischung gleichgestellt, Fördersatz: 70 Prozent.
  • Die Mindestflächengröße bei der Bodenschutzkalkung wurde auf 50 Hektar gesenkt.
  • Wegebau: Hier sind Fördersätze bis zu 90 Prozent möglich, wenn Strukturschwäche vorliegt (zum Beispiel in Gebieten mit hoher Waldbrandgefährdung).

 

Zusätzlich ist aufgrund der besonderen Schadsituation die Begrenzung der Höchstsätze für Leistungen der Aufforstung (zum Beispiel Pflanzmaterial und die Kulturpflege) bis Ende 2020 ausgesetzt worden. Dazu wurden die Ämter angewiesen, weil aufgrund der hohen Nachfrage die Preise für Pflanzen und Dienstleistungen gestiegen sind. Es soll zudem verhindert werden, dass Waldbesitzende kostengünstigere Aufforstungen mit ausschließlich Nadelhölzern ohne Förderung bevorzugen. 

Sachsen-Anhalt verfolgt seit den 1990er Jahren das strategische Ziel, die Waldstruktur nachhaltig zu verändern. Der Laubholz- und Mischwaldanteil soll erhöht werden. Es werden solche Wirtschaftsbaumarten gefördert, die eine sich an veränderte Klimabedingungen gut anpassen können und Störungen besser verkraften.

Waldbesitzende können sich zur aktuellen Schadsituation und den Förderkriterien kostenlos durch den zuständigen Revierleiterinnen und Revierleiter des jeweiligen Betreuungsforstamtes des Landeszentrums Wald beraten lassen.

Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt. Die Anträge können ab sofort beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden.

 

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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 
Pressestelle 
Leipziger Str. 58 
39112 Magdeburg 
Tel: (0391) 567-1950 
Fax: (0391) 567-1964 
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de 

Kategorie

Landesregierung | Landwirtschaft

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