Wir lassen unsere Landwirtinnen und Landwirte nicht allein

18.07.18 –

Landwirtschaftsministerin Dalbert hat am Montag und Dienstag landwirtschaftliche Betriebe besucht, um sich vor Ort über die Trockenheit und deren Folgen für die Landwirtschaft ein Bild zu machen. Sie dankt dabei auch dem Bauernverband, dem Bauernbund sowie dem Agrarpolitischen Arbeitskreis Ökologischer Landbau für ihre Unterstützung.

„Der Regen der letzten Tage war ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Felder, die ich gesehen habe, zeigen überdeutlich das Ausmaß der Trockenheit. Die drohenden Ernteeinbußen und damit fehlendes Einkommen und vor allem fehlendes Futter für die Tiere machen unseren Landwirtinnen und Landwirten zu schaffen“, beschreibt Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert ihre Eindrücke.

„Wir lassen unsere Landwirtinnen und Landwirte nicht allein. Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um sie zu unterstützen. Ich habe in den letzten Tagen und Wochen viele Briefe geschrieben und um Unterstützung gebeten. Ich habe viele positive Rückmeldungen erhalten. Auch bereits etablierte Maßnahmen können helfen, wie der von der Landgesellschaft angebotene Ankauf von Flächen mit Rückkaufoption“, macht Ministerin Dalbert deutlich.

Das Angebot der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt sieht vor, dass die landwirtschaftlichen Betriebe Flächen mit garantierter Rückkaufmöglichkeit durch den Eigentümer an die Landgesellschaft verkaufen können. Dadurch wird die kurzfristige Liquidität gesichert und die Landwirte werden entlastet. Die Landwirte können die Flächen bei der Landgesellschaft pachten und zurückkaufen, sobald es ihre wirtschaftliche Situation wieder zulässt.

Zur Forderung nach dem Ausruf eines Notstandes für die Landwirtinnen und Landwirte sagt Dalbert: „Der Begriff Notstand ist sachlich nicht korrekt. Es geht um die Feststellung für Sachsen-Anhalt, ob die Dürre als widriges Witterungsverhältnis mit einer Naturkatastrophe gleichzusetzen ist. Das ist gegeben, wenn die Erträge der Landwirtschaftlichen Unternehmen um mindestens 30 Prozent gegenüber dem Durchschnittsertrag gesunken sind. Dies werden wir selbstverständlich prüfen. Die Prüfung ist jedoch erst möglich, wenn die Ernteergebnisse vorliegen. Das ist eine wesentliche Voraussetzung, um Beihilfen gewähren zu können.“

 

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
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Kategorie

Landesregierung | Landwirtschaft

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