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06.10.15 –
Kleine Anfrage (KA 6/8912) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4435) vom 06.10.2015.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nach der Einstufung des Mühlgrabens in Quedlinburg als Gewässer 2. Ordnung werden die beiden Hauptwehre weiter durch das Land betrieben. Die Bedienung der Wehre ist insbesondere aus ökologischen Gründen wichtig, da der Mühlgraben im Gewässersystem der Bode als Laichgewässer gilt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Nach welchen Maßgaben werden die Hauptwehre des Mühlgrabens betrieben? Welche Randbedingungen sind einzuhalten?
2. Welcher Mindestwasserstand ist im Mühlgraben einzuhalten?
3. Welche besonderen Bedingungen gelten für den Winterbetrieb der Hauptwehre?
4. Welche ökologische Bedeutung kommt dem Mühlgraben im Gewässersystem der Bode zu? Welche Fischarten kommen im Mühlgraben vor?
5. Welche Maßnahmen sind für den Mühlgraben geplant, um das ökologische Potential zu verbessern und wann werden sie umgesetzt?
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