Keine Schießstände in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten

Derzeit sind in Sachsen-Anhalt drei Schießstände von Schützenvereinen neben Schulen eingerichtet. Eine Tatsache, die dem friedenspädagogischem Auftrag von Schule widerspricht. Claudia Dalbert fordert eine klare Trennung von Schule und Schusswaffen und hat daher am 12.02.2013 den Antrag "Keine Schießstände in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten" (Drs. 6/1787) gestellt. Dazu gibt es Artikel in der Berliner Zeitung (21.02.2013), der MZ Online (21.02.2013) und Die Welt (21.02.2013).

21.02.13 –

Derzeit sind in Sachsen-Anhalt drei Schießstände von Schützenvereinen neben Schulen eingerichtet. Eine Tatsache, die dem friedenspädagogischem Auftrag von Schule widerspricht. Claudia Dalbert fordert eine klare Trennung von Schule und Schusswaffen und hat daher am 12.02.2013 den Antrag "Keine Schießstände in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten"  (Drs. 6/1787) gestellt.

Dazu gibt es Artikel in der Berliner Zeitung (21.02.2013), der MZ Online (21.02.2013) und Die Welt (21.02.2013).

 

Der Landtag wolle beschließen:


1. Der Landtag bekennt sich dazu, dass es bildungspolitisch und aus friedenspädagogischen Aspekten wünschenswert ist, Schießstände nicht in der Nähe von Schulgebäuden oder Kindertagesstätten unterzubringen.


2. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Möglichkeiten und Bedingungen für eine baldige Verlagerung der bestehenden Schießstände zu prüfen. Dabei soll in Gesprächen mit den Schulträgern, den Schulen und den Schützenvereinen die Möglichkeit ausgelotet werden, den Schützenvereinen andere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.


3. Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit es möglich ist, zukünftig die Einrichtung von Schießständen in unmittelbarer Nähe von Schulen und Kindertagesstätten zu unterbinden. Zu denken wäre möglicherweise an einer Art Abstandsgebot, um den unmittelbaren Kontakt zwischen Schulen sowie Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden von Schützenvereinen soweit wie möglich zu minimieren.


Begründung
Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 6/415) der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht hervor, dass in Sachsen-Anhalt drei Schießstände von Schützenvereinen neben Schulen eingerichtet sind. Wir halten den Betrieb von Schießständen in oder an Schulen für unverantwortlich und besorgniserregend. Auch wenn der Betrieb der Schießstände im Paul-Gerhardt-Gymnasium in Gräfenhainichen, in der Grundschule am Luisium in Dessau-Waldersee sowie der Grundschule in Kroppenstedt bisher ohne Komplikationen durchgeführt wurde, muss der Umgang mit Schusswaffen auf dem Gelände von Schulen generell infrage gestellt werden.


Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt die Überzeugung, dass die Unterbringung von Schießständen und Schützenvereinen in Schulgebäuden in der heutigen Zeit nicht mehr vermittelbar ist und eine klare Trennung von Schulen und Schusswaffen angeraten ist. Aus friedenspädagogischer und sicherheitspolitischer Perspektive haben Schießstände bzw. Schützenvereine grundsätzlich in Schulen oder auf deren Gelände nichts zu suchen. Denn sie senden ein völlig falsches Signal an Kinder und Jugendliche. Zudem steht dies dem friedenspädagogischen Auftrag der Schule diametral entgegen. Auch ist das Gefährdungspotenzial für Leib und Seele, das aus dem Einlagern von Waffen und Munition in Schulen ausgeht, sehr groß. Wir wollen ausdrücklich bekräftigen, dass wir nicht gegen die Brauchtumsarbeit der Schützenvereine sind. Auch geht es uns nicht darum, Sportschützen zu diskreditieren oder die Vereinsarbeit infrage zu stellen. Vielmehr geht es uns um ihre Verortung. Wir halten es für sehr bedenklich, dass Kinder und Jugendliche in ihrem Lernumfeld damit aufwachsen, dass es normal ist, zu schießen und mit Waffen umzugehen. Unsere Besorgnisse werden auch von der Landesregierung geteilt. So betont das Kultusministerium in seiner Antwort: „Bei aller Wertschätzung für die Jugendarbeit der Schützen- und Schießsportvereine und das soziale und sportliche Engagement, welches in diesen Vereinen ausgeübt und gefördert wird, hat für die Landesregierung Priorität, in den Schulen jedes vermeidbare Risiko für Leib und Leben von vornherein auszuschließen. Da durch das Einlagern von Waffen und Munition in Schulen letztlich auch bei aller Vorsorge ein Restrisiko nicht auszuschließen ist, sind Schulen als Verwahrort ungeeignet.“ (Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung vom 20. September 2011, Drs. 6/415).


Allerdings hat die Landesregierung bis heute nichts unternommen, um die bestehende Problematik zu lösen. Die Entscheidung, Räumlichkeiten von Schulen für Schießstände zur Verfügung zu stellen, trifft der Eigentümer der Liegenschaft, d. h. in der Regel die Kommune als Schulträger. Vor diesem Hintergrund ist es gemeinsame Aufgabe von Kommunen und Landesregierung, Wege zum Entfernen von Schießständen aus Schulgebäuden zu suchen und Perspektiven für den Schießsport aufzuzeigen.

Kategorie

Bildung | Parlament

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