Mäuseplage: Wo keine Feldhamster leben, ist Bekämpfung in Eigenverantwortung möglich — Landwirtschaftsministerin Dalbert: „ein angemessener Kompromiss“

16.09.20 –

Magdeburg. Das Landwirtschaftsministerium hat heute eine Regelung getroffen, die eine Bekämpfung der Feldmaus auf besonders betroffenen landwirtschaftlichen Flächen in den Vorkommensgebieten des Feldhamsters ermöglicht. Landwirtinnen und Landwirte, können verantwortungsvoll und entsprechend der Anwendungsbestimmungen Rodentizide zur Bekämpfung der Feldmaus unter folgenden Bedingungen nutzen:

  • Die Landwirtin bzw. der Landwirt zeigt die geplante Anwendung von Rodentiziden mit Vorlauf von mindestens fünf Werktagen unter Nennung der konkreten Fläche beim Pflanzenschutzdienst an. Feldhamster dürfen auf der Fläche und in unmittelbar angrenzenden Bereichen nicht vorkommen. Hierzu führt die Landwirtin bzw. der Landwirt eigene Kontrollen durch und dokumentiert diese.
  • Der Pflanzenschutzdienst informiert die anzeigende Landwirtin bzw. den Landwirt über aktuelle Feldhamstervorkommen auf der zu behandelnden Fläche oder in unmittelbar angrenzenden Bereichen, die der zuständigen Naturschutzbehörde bekannt sind.
  • Die Landwirtin bzw. der Landwirt dokumentiert den durchgeführten Rodentizideinsatz im Rahmen der Aufzeichnungspflicht nach Pflanzenschutzrecht.

Die Regelung gilt bis einschließlich 31. Oktober 2020. Der Pflanzenschutzdienst verstärkt gleichzeitig die Kontrollen zur Anwendung von Rodentiziden und holt von den Unteren Naturschutzbehörden Unterstützung ein.

Landwirtschaftsministerien Prof. Dr. Claudia Dalbert sagte zu dieser Regelung heute: „Der Feldhamster ist eine streng geschützte Art. Wir sind über jeden Feldhamster froh, der auf den Feldern einen Lebensraum findet. Gleichzeitig ist die Feldmausplage für einige Betriebe wirtschaftlich bedrohlich. Ich freue mich sehr, dass uns in dieser Situation ein angemessener Kompromiss gelungen ist. Ich bin sicher, dass die Landwirtinnen und Landwirte ihrer Eigenverantwortung beim Einsatz der Rodentizide nachkommen und somit die Hamsterpopulation sichern werden.“

Die Verantwortung für die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen und der gesetzlichen Regelungen zum Artenschutz obliegen im vollen Umfang der Landwirtin bzw. dem Landwirt. Die vorgenannte Regelung soll dabei unterstützen. Der Pflanzenschutzdienst informiert die landwirtschaftliche Praxis über die getroffene Regelung im Detail in den nächsten Tagen über den Pflanzenschutz-Warndienst.

Link zum Pflanzenschutzdienst: https://llg.sachsen-anhalt.de/themen/pflanzenschutz/
und zum Informationsportal: https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de

 

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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 
Pressestelle 
Leipziger Str. 58 
39112 Magdeburg 
Tel: (0391) 567-1950 
Fax: (0391) 567-1964 
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de

Kategorie

Landesregierung | Landwirtschaft

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