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05.06.20 –
Berlin. Die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegte Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung ist erneut kurzfristig von der Tagesordnung des Bundesrates genommen wurden.
Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin erklärte dazu heute in Berlin: „Die im Entwurf vorgelegten Vorgaben stellen einen Rückschritt gegenüber der geltenden Rechtslage dar. Diese Rechtslage gilt seit 1992. Mit dieser Verordnung würde ein rechtswidriger Zustand für weitere 10 Jahre zementiert. Nicht einmal das Mindeste an Tierschutz wäre den Sauen gegönnt gewesen. Die Verordnung muss überarbeitet werden, damit artgerechte und moderne Tierhaltung möglich wird. Solange die Verordnung nicht im Einklang mit der gültigen Rechtsprechung ist, wird Sachsen-Anhalt im Bundesrat nicht zustimmen“.
„Der Stall der Zukunft ist die Gruppenhaltung. Das ist tierwohlgerecht. Die Gruppenhaltung muss gefördert werden, nicht der Umbau der Kastenstände. Umgebaute Kastenstände würden lediglich die geltende Rechtslage widerspiegeln, die nur den Minimalstandard fordert. Wenn wir den Umbau in den Ställen mit Steuergeld fördern, dann muss es eine tierwohlgerechte Gruppenhaltung sein. Unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen Planungssicherheit, um in den Stall der Zukunft investieren zu können“, erläuterte Dalbert ihre Forderungen.
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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
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