„Dieses Gesetz höhlt die Rechte der Naturschutzverbände aus“ – Planungsbeschleunigungsgesetz findet Mehrheit im Bundesrat – Dalbert kritisiert Beschneidung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger

23.11.18 –

Berlin/Magdeburg. Die Länder haben heute im Bundesrat dem „Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“, kurz: das Planungsbeschleunigungsgesetz“, mehrheitlich zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen Planungen und Bau von Verkehrsinfrastrukturvorhaben beschleunigt und gleichzeitig die Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit, insbesondere die Umweltverbände, eingeschränkt werden. Zudem sollen Klagen nicht unbedingt aufschiebende Wirkung haben. Erörterungstermine sind nicht mehr in allen Fällen zwingend vorgesehen.

Sachsen-Anhalts Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert steht diesen Regelungsvorschlägen sehr kritisch gegenüber und begründete ihre Haltung heute wie folgt: „Dieses Gesetz höhlt die Rechte der Naturschutzverbände und der interessierten Bürgerinnen und Bürger aus. Es stellt eine Gefahr für den Natur- und Umweltschutz in unserem Land dar. Ganz klar werden hier Infrastrukturvorhaben über den Schutz von Tieren und Pflanzen und ihre natürlichen Lebensräume gestellt. In einer Zeit des massiven Artensterbens können wir uns ein solches Recht nicht erlauben.“

Und sie führte weiter aus: „In unseren Zeiten braucht es mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Zivilgesellschaft - nicht weniger. Nur so können wir die Menschen wieder für Demokratie begeistern. Die Menschen wollen mitgestalten; sie wollen mitbestimmen, was vor ihrer Haustür passiert. Akzeptanz für Infrastrukturvorhaben - egal ob im Verkehrsbereich oder beispielsweise bei Hochwasserschutzmaßnahmen - kann es nur geben, wenn Planungen frühzeitig vorgelegt werden und transparent sind. Nur so haben betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Naturschutzverbände die Möglichkeit, ihre Einwendungen vorzubringen. Das beschleunigt Planung und Bau von Infrastruktur.“

Auch mit Blick auf die Möglichkeiten von Anwohnerinnen und Anwohner Lärmschutz einzufordern, ergänzte die Ministerin: „Auch der Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern vor Lärm bei Schienenaus- und Neubauprojekten wird geschmälert. Die Akzeptanz von Schienenausbauprojekten, die im Interesse eines umweltfreundlichen Verkehrs sind, wird geschwächt, wenn das berechtigte Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nach leiserem Schienenverkehr missachtet wird. 

Das Gesetz fand eine Mehrheit. Sachsen-Anhalt hat sich enthalten.

Mehr Informationen auf den Seiten des Bundesrats: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/972/erl/16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
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39112 Magdeburg 
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Landesregierung | Umwelt

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