Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes - Mehr Transparenz und weniger Marktkonzentration – Rede der Landwirtschaftsministerin Dalbert im Landtag von Sachsen-Anhalt

19.11.20 –

Magdeburg. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute in erster Lesung den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes Sachsen-Anhalt beraten. Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert sagte in der Debatte: „Mit dem Agrarstrukturgesetz erreichen wir Transparenz im Bodenrecht und können Marktkonzentrationen verhindern. Investoren, die nicht aus der Landwirtschaft kommen, werden künftig nicht mehr unbegrenzt Acker erwerben können. Ich begrüße daher den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ausdrücklich.“ 

Es folgt die Rede der Ministerin im Wortlaut. Es gilt das gesprochene Wort!

„Anrede,

die Regierungsfraktionen von CDU, SPD und Grünen haben den Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes ausgearbeitet.

Dieser Gesetzentwurf stellt aus meiner Sicht einen bedeutenden Schritt hin zu einem modernen Agrarstrukturrecht dar. Ich möchte mich daher zuallererst  bei den Regierungsfraktionen für die sehr gute Arbeit in dieser sowohl rechtlich als auch politisch nicht einfachen Angelegenheit bedanken. Das Ergebnis dieser Arbeit ist ein ausgewogener Gesetzentwurf, der helfen kann die vielfältige Agrarstruktur im Lande zu sichern und zu verbessern.

Die Sicherung und Verbesserung der Agrarstruktur soll im Wesentlichen erreicht werden durch:

•           mehr Transparenz auf dem Bodenmarkt,

•           Verhinderung von marktbeherrschenden Stellungen,

•           Stärkung der Landgesellschaft.

Der vorliegende Entwurf reagiert auf die seit einigen Jahren festzustellenden Veränderungen auf dem Bodenmarkt, insbesondere auf den erheblichen Anstieg der Boden- und Pachtpreise in Sachsen-Anhalt.

Eine Ursache ist ein zunehmender Wettbewerb auf dem Bodenmarkt. Hierzu trägt nicht zuletzt die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank bei.

Der Kauf von landwirtschaftlichem Boden durch außerlandwirtschaftliche Investoren erfolgt oftmals durch den Kauf von Anteilen an Landwirtschaft betreibenden Gesellschaften. Diese sogenannten Share Deals treiben besonders in Ostdeutschland die Bodenpreise in die Höhe. Sie sind besonders attraktiv, da sie bisher nicht anzeigepflichtig sind. Zudem muss bei einem Erwerb von weniger als 95 Prozent der Anteile an einem Unternehmen keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden.

Künftig unterliegen Anteilskäufe an Unternehmen mit mehr als 250 Hektar Eigentum an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in Sachsen-Anhalt der Zustimmung durch das Landesverwaltungsamt, wenn mit dem Anteilserwerb ein bestimmender Einfluss (mehr als

25 Prozent) auf das Unternehmen entsteht. Versagt werden können solche Share Deals, um eine den Wettbewerb wesentlich beeinträchtigende Konzentration von Flächen auf dem regionalen Bodenmarkt (50 Prozent oder mehr in der Gemarkung) zu verhindern, aber auch dann, wenn der Kaufpreis unangemessen überhöht oder zu niedrig ist.

Auch die reinen Landkäufe werden durch den Gesetzentwurf stärker reguliert. Insbesondere sollen die Landkreise künftig Zukäufe untersagen können, wenn hierdurch der Käufer eine marktbeherrschende Stellung auf dem regionalen Bodenmarkt erreicht (Käufer ist Eigentümer oder Pächter von 50 Prozent oder mehr der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Gemarkung) oder unangemessene Preise vorgesehen sind.

Die Landgesellschaft erhält bei Landverkäufen ein Vorkaufsrecht, auch wenn zunächst kein aufstockungsbedürftiger Landwirt vorhanden ist. Damit kann Finanzinvestoren künftig besser entgegenwirkt werden. Bisher konnte die Landgesellschaft deshalb ihr Vorkaufsrecht häufig nicht ausüben.

Ebenfalls geplant ist der Aufbau eines Bodenfonds mit rund 20.000 Hektar. Die Flächen können später an Junglandwirte übergehen, die damit ihren eigenen Hof aufbauen. Bisher haben Existenzgründer und Existenzgründerinnen zwischen Finanzinvestoren und etablierten Agrarbetrieben beim Landerwerb zu wenige Chancen.

Mehr Transparenz beim Bodenmarkt durch zwei Maßnahmen:

1. durch eine Anzeigepflicht bei Pachten:Zukünftig werden Verstöße durch Verpächter mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet.

2. Auch Verstöße gegen die Genehmigungspflicht bei Share Deals sind bußgeldbewehrt, mit Bußgeldern bis zu einer Million Euro.

Grund und Boden gehört in die Hand ortsansässiger Landwirte und Landwirtinnen. Landwirte vor Ort sind unerlässlich für die Entwicklung unserer ländlichen Räume. Sie übernehmen Verantwortung vor Ort.

Mit dem Agrarstrukturgesetz erreichen wir Transparenz im Bodenrecht und können Marktkonzentrationen verhindern. Investoren, die nicht aus der Landwirtschaft kommen, werden künftig nicht mehr unbegrenzt Acker erwerben können. Ich begrüße daher den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ausdrücklich.“

Das Redetranskript ist nach der Debatte auf den Seiten des Landtags nachzulesen: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/

Link zum Agrarstrukturgesetz:https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6804rge.pdf

 

 

_______________________________  

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 
Pressestelle 
Leipziger Str. 58 
39112 Magdeburg 
Tel: (0391) 567-1950 
Fax: (0391) 567-1964 
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de

Kategorie

Landesregierung | Landwirtschaft

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>