Ausnahmeregelung vom Kabotageverbot - Sturmholz kann nun zügiger abtransportiert werden

17.05.18 –

Mit einem Erlass hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Ausnahmeregelung des Kabotageverbotes bekannt gegeben. „Ich bin froh darüber, dass auf Initiative der Landesregierung von Sachsen-Anhalt eine Ausnahmeregelung des Kabotageverbotes erwirkt werden konnte. Dadurch kann das durch die Stürme angefallene Schadholz nun zügiger abtransportiert werden. Dies ist ein wesentlicher Beitrag, um der Verbreitung von Schädlingen, wie dem Borkenkäfer, entgegen zu wirken und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Holzpolterbehandlung zu minimieren“, freute sich Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert.

Besonders in den Regionen Harz und Anhalt erreichten die Böen des letzten Orkans „Friederike“ erhebliche Stärken. Die Aufarbeitung des Schadholzes aus den Stürmen „Paul“, „Xavier“ und „Herwart“ ist, besonders im Nichtstaatswald, noch nicht abgeschlossen. Gegenwärtig ist von einer Schätzung von zwei Millionen Festmeter Gesamtschadholz auszugehen. Dies entspricht der Größenordnung eines Gesamtjahreseinschlages im Land. Um Schädlingen vorzubeugen, muss das Schadholz möglichst schnell aus dem Wald gebracht werden. Aufgrund der angefallenen Holzmengen besteht jedoch bei deutschen Transportunternehmen ein Engpass beim Abtransport des Holzes.

Durch die erwirkte Ausnahmeregelung ist es nun möglich, zusätzliche Holztransportunternehmen aus der EU zunächst bis 31. Juli 2018 für die Schwerpunktregionen in Sachsen-Anhalt zu binden.

In enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur diese Ausnahmeregelung erwirkt.

 

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
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Kategorie

Landesregierung | Landwirtschaft

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