Dalbert: „Im Krisenfall die Milchmenge europaweit reduzieren“ – Landwirtschaftsministerin Dalbert plädiert im Landtag zudem für eine Reform der Lieferbeziehungen

19.04.18 –

Magdeburg. In der heutigen Debatte im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Thema „Der nächsten Milchkrise wirksam begegnen“ sagte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert:

Notfallmaßnahmen auf EU-Ebene

„Um im Krisenfall Verwerfungen auf dem Milchmarkt zukünftig besser begegnen zu können, ist es unerlässlich, das derzeitige Sicherheitsnetz in der Gemeinsamen Marktorganisation um schnell wirkende Notfallmaßnahmen zu ergänzen. Deshalb halte auch ich die Aufnahme eines dauerhaften Instruments, mit dem im Krisenfall die Milchmenge EU-weit reduziert wird, für dringend erforderlich.  Das Kriseninstrument sollte jedoch Spielraum für einzelbetriebliches Wachstum lassen. Ich denke hier insbesondere an den Biomilchsektor.“

Frühwarnsystem

„Es sollte ein effizientes Frühwarnsystem aufgebaut werden, das auch den Milcherzeugern eine rechtzeitige Marktorientierung erlaubt. Die Warnindizes verschiedener Institutionen wie zum Beispiel der Europäische Rohstoffwert Milch, der Futterkostenindex und die Futures-Preise des Warenterminhandels liegen für die Entscheidungsfindung über den Einsatz von Krisenmaßnahmen schon vor. Sie müssen aber gebündelt werden, um die Marktinformationen und Preisentwicklungen besser abbilden zu können.“

Modernisierung der Vertragsbeziehungen

„Ich sehe in der Modernisierung der Vertrags- und Lieferbeziehungen ein bedeutsames Instrumentarium zur Abmilderung künftiger Marktkrisen. Ziel muss es sein, dass der Lieferrahmen im Voraus feststeht und darüberhinausgehende Anlieferungsmengen mit einem eigenen, der Verwertung entsprechenden, Milchauszahlungspreis vergütet werden. Mit einer detaillierteren vertragsgebundenen Milcherzeugung kann mehr Planbarkeit hinsichtlich der Entwicklung der Milcherzeugerpreise und der Mengen für alle Marktbeteiligten erreicht werden.“

„Zwischenzeitlich gibt es schon vielfältige Vorschläge der Genossenschaftsmolkereien zu Vertragsmodellen und Festpreisverträgen. Die Milcherzeuger und Inhaber der Genossenschaftsmolkereien müssen ihre Möglichkeit nutzen und die Vollanlieferungspflicht im Rahmen der Mitbestimmung ändern.“

 

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
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