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09.03.12 –
„Vordergründig mag das Urteil des BGH sympathisch erscheinen. Bei genauerer Betrachtung ermöglicht es jedoch die Beschränkung der Zugangsrechte aufgrund politischer Überzeugungen, unabhängig welcher Art. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem Menschen wegen ihrer Gesinnung oder anderer individueller Merkmale die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt werden kann.“
Hintergrund: Artikel auf zeit.de
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