Düngeverordnung: Verfahren zur Berücksichtigung von Ernteausfällen wegen Trockenheit in der Nährstoffbilanz wird vereinfacht

26.07.18 –

Magdeburg. Mindererträge und Ertragsausfälle aufgrund der Trockenheit können dazu führen, dass der Stickstoffbilanzsaldo eines landwirtschaftlichen Betriebes deutlich höher ausfällt als geplant. Das passiert, weil den betroffenen Flächen zwar Nährstoffe zugeführt wurden, jedoch keine Pflanzen gewachsen sind und damit keine oder eine nur sehr geringe Abfuhr von Nährstoffen erfolgt. 

Dazu erklärt Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert „Die Düngeverordnung gibt die Möglichkeit, die Trockenheit bei der Erstellung der Nährstoffbilanz zu berücksichtigen. Dazu war bisher eine Abstimmung mit dem Landkreis notwendig. Wir machen das jetzt ganz unbürokratisch: Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) wird ein entsprechendes Formblatt bereitstellen, welches die Landwirte einfach nutzen können. Eine Abstimmung mit dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt ist dann nicht mehr notwendig. Ich hoffe, dass wir unseren Landwirtinnen und Landwirten damit ein wenig unter die Arme greifen können.“

 

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle 
Leipziger Str. 58 
39112 Magdeburg 
Tel: (0391) 567-1950 
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Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de

Kategorie

Landesregierung | Landwirtschaft

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