Ministerin Dalbert erläutert im Landtag Hilfsmaßnahmen des Landes für dürregeschädigte landwirtschaftliche Unternehmen

31.08.18 –

Magdeburg. In der heutigen Aktuellen Debatte im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Thema „Situation der von Dürre betroffenen Landwirte ernst nehmen – kurzfristig helfen und längerfristig unterstützen“ sagte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert unter anderem:

Hitze und Trockenheit auf Rekordniveau

„April, Mai, Juni, Juli und voraussichtlich auch August waren die heißesten Monate seit Beginn der flächendeckenden Wetteraufzeichnung im Jahr 1881. Der Hitzerekord in Bernburg lag bei 39,5 Grad Celsius. Gleichzeitig ist es extrem trocken, es gab und gibt kaum Niederschlag: Seit Jahresbeginn fielen in Sachsen-Anhalt durchschnittlich weniger als 300 l/m². Üblich sind im vergleichbaren Zeitraum der Vorjahre mehr als 450 l/m². Vereinzelt gab es zwar Starkniederschläge und Gewitter. Signifikant ist aber, so der DWD, das Ausbleiben eines ‚großflächigen und lang anhaltenden Regens‘, sprich: eines Landregens.“

Dürre ist Naturkatastrophe 

„Die Landesregierung hat in dieser Woche offiziell festgestellt, was wir schon längst vermutet hatten: Die Dürre ist wie eine Naturkatastrophe. 63 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ist von der Dürre betroffen, das heißt, auf diesen Flächen sind Ertragsausfälle von 30 Prozent oder mehr zu verzeichnen. Mit der Feststellung der Naturkatastrophe haben wir die Voraussetzung für finanzielle Hilfen geschaffen.“

Existenzen sichern

„Es ist klar, dass wir einigen Betrieben, die wegen der Dürre existenzgefährdet sind, auch ganz konkret finanziell helfen müssen. In der Milchkrise mussten schon 105 Betriebe aufgeben, 23 Prozent unserer Milchviehbetriebe. Wenn wir die kleinen Betriebe jetzt allein lassen würden, bräuchten wir über Agrarstruktur gar nicht mehr zu reden. Den existenzgefährdeten Betrieben müssen wir unter die Arme greifen. 

Vielzahl an Hilfsmaßnahmen

„Doch unser Hilfsschirm umfasst viel mehr: Auch Maßnahmen, die nur wenigen Betrieben helfen, müssen wir ergreifen. Einige der folgenden Maßnahmen haben wir als Land als erste vor allen anderen Bundesländern umgesetzt:

Die landwirtschaftliche Rentenbank hat auf meine Bitte hin das Liquiditätshilfeprogramm geöffnet. Die Landgesellschaft bietet Verkauf mit gesichertem Rückkauf an. Es greift die Bürgschaftsregelung ‚Land und Forst‘ des Landes Sachsen-Anhalt. Die Finanzämter ermöglichen Erleichterungen – darum habe ich den Finanzminister gebeten. Die Landgesellschaft, die BVVG und die evangelischen Kirchen stunden die Pachten – das haben sie mir zugesichert. Seit 1. Juli ist die Nutzung der Bracheflächen aus den Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zu Futterzwecken möglich, und unbürokratisch ohne Antrag. Wenn im Bundesrat die Eilverordnung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium beschlossen wird, können ÖVF-Zwischenfrüchte für Futterzwecke auf Antrag zugelassen werden. Die Antragstellung ist bei uns im Land schon möglich.

Bund unterstützt die Länder

Der Bund hat inzwischen festgestellt, dass die Dürre ein nationales Ausmaß angenommen hat und hat zugesichert, sich an den finanziellen Hilfen der Länder hälftig zu beteiligen. Dabei hat er festgelegt, dass maximal 50 Prozent der Ertragsausfälle erstattet werden können und die Betriebe ihre jeweilige Betroffenheit nachweisen müssen: Es muss einen Verlust von über 30 Prozent geben und der gesamte Betrieb in seiner Existenz gefährdet sein. Finanzielle Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Als Land planen wir maximal 30 Millionen ein, der Bund gibt 30 Millionen.

Finanzielle Hilfen brauchen Rechtfertigung

An dieser Stelle möchte ich auch warnen. Andere Branchen haben ebenfalls Ertragseinbußen bei bestimmten Wetterumständen. Deshalb finde ich die Rufe, es muss mehr Geld sein, schwierig. Wir müssen unsere Hilfe gut begründen. Und das tun wir: Es gibt keine Versicherung gegen Dürreverluste. Die Agrarministerinnen und -minister werden im September auf der Grundlage eines Berichts der Bundesregierung über geeignete Vorsorgeinstrumente beraten. Und unsere landwirtschaftlichen Betriebe sind systemrelevant für den ländlichen Raum, sie bieten Arbeitsplätze, prägen unsere Kulturlandschaft und übernehmen Verantwortung vor Ort. Wir alle wollen eine vielfältige Agrarstruktur.

Landwirtschaft muss sich in Zukunft umstellen

Gerade deshalb ist der Blick in die Zukunft nötig: Die Landwirtschaft muss sich umstellen. Sachsen-Anhalt liegt im Mitteldeutschen Trockengebiet. Extremwetterereignisse werden häufiger zu erwarten sein. Zur Klimaanpassungsstrategie gehört die Frage nach dem Anbau anderer Arten und Sorten und nach erweiterten Fruchtfolgen. Es geht um andere  Anbaumethoden. Zweitens müssen wir über den Umgang mit unserer Ressource Wasser reden: Welche Konzepte gibt es für mehr Wasserrückhalt in der Fläche vor dem Hintergrund von Klimakrise und Europäischer Wasserrahmenrichtlinie? Hierzu brauchen unsere Landwirtinnen und Landwirte gute Informationen, damit sie die richtigen unternehmerischen Entscheidungen treffen können. Dafür steht ihnen die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau mit Informationsangeboten zur Seite. 

Die vollständige Rede ist nachzulesen und anzusehen auf den Seiten des Landtages von Sachsen-Anhalt

 

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
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