Netzausbau: Natur- und Klimaschutz nicht gegeneinander ausspielen – Netzausbaubeschleunigungsgesetz im Bundesrat beraten Energieministerin Dalbert ist kritisch

15.02.19 –

Berlin/Magdeburg. Heute hat sich der Bundesrat erstmals mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus befasst. Mit dem Gesetz wird das "Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz" (NABEG) novelliert. Wesentlicher Inhalt der Änderungen ist die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung der Stromleitung. Dazu sollen verschiedene bestehende Prozessschritte im Genehmigungsverfahren besser miteinander verzahnt werden. Zudem soll eine vorausschauende Planung eingeführt werden, die es ermöglicht, Bedarfsfeststellung und konkrete Genehmigungsverfahren nicht mehr aufeinanderfolgend, sondern teilweise parallel durchführen zu können.

Zum Beispiel soll bei Erdkabeln die Genehmigung von Leerrohren im Planfeststellungsverfahren schon dann ermöglicht werden, wenn die Genehmigungsbehörde von einem entsprechenden Bedarf im Geltungszeitraum des Planfeststellungsbeschlusses ausgehen kann.

Die Energieministerin Sachsen-Anhalts, Prof. Dr. Claudia Dalbert, äußerte sich am Rande des Bundesrates hierzu kritisch: „Die Vorschläge der Bundesregierung gehen zwar in die richtige Richtung, sind aber nicht ausreichend, um die Klimaziele und das von der Bundesregierung selbst auferlegte Ziel von 65 Prozent Erneuerbarer Energie bis 2030 zu erreichen. Wir brauchen weiterhin den Einspeisevorrang für Erneuerbare, damit unnötige CO2-Emissionen vermieden werden können. Bei Netzengpässen müssen fossile Kapazitäten zugunsten Erneuerbarer herausgenommen werden. Dazu gehört auch, dass der Kohleausstieg jetzt zügig kommt.“

Und die Ministerin ergänzt mit dem Blick auf die Folgen den Netzausbaus für Natur und Umwelt: „Natur- und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Mit diesem Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung leider genau das an. So plant sie die Verordnung, die Eingriffe in Natur und Landschaft kompensieren soll, ohne Zustimmung der Länder zu erlassen. Diese Bundeskompensationsverordnung ist ein sehr kompliziertes Werk und berührt immer die Interessen der Länder. Gerade der Bau von langen Höchstspannungsleitungen stellt einen Eingriff in die Natur und Landschaft mehrerer Länder dar. Dies ohne Zustimmung der Länder machen zu wollen, wird im Zweifel zulasten des Natur- und Artenschutzes gehen.“

Mehr Informationen zum Thema beim Bundesrat:https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/974/tagesordnung-974.html?cms_topNr=29#top-29

 

Quelle:
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