Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: Umweltminister einig - Antrag für UNESCO Biosphärenreservat Drömling beschlossen

29.03.17 –

Die Umweltminister aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben heute (Mittwoch) in Parsau (Landkreis Gifhorn) den Startschuss für die nächste Phase auf dem Weg zu einem länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservat Drömling gegeben. Grundlage hierfür war ein positives Votum der in dem Gebiet liegenden Kommunen. Jetzt wird ein gemeinsamer Antrag zur Anerkennung des Drömlings als UNESCO-Biosphärenreservat erarbeitet; gleichzeitig werden die rechtlichen Grundlagen für das Biosphärenreservat in den beiden Bundesländern geschaffen.

„Ich bin glücklich, dass wir alle Gemeinden im Boot haben. Das ist das positive Ergebnis eines intensiven Dialogs, der vor über zwei Jahren begonnen hat und den wir natürlich auch in Zukunft weiter führen werden“, sagte Sachsen-Anhalts Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. „Als UNESCO-Biosphärenreservat kann der Drömling mit seiner Außenwirkung und seiner Infrastruktur ein Motor für die weitere Entwicklung nachhaltiger Nutzungs- und Wirtschaftsformen in der Region sein“, sagte Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel. „Unser Dank gilt allen Akteuren hier vor Ort, die sich in die bisherige Arbeit der letzten Jahre konstruktiv eingebracht haben. Ohne die lokale Bereitschaft hätte das nun erreichte Etappenziel nicht erreicht werden können.“ Gleichzeitig luden die Minister dazu ein, auch den weiteren Prozess zur Bewerbung als UNESCO-Biosphärenreservat positiv zu begleiten.

Im März 2015 hatte der Diskussionsprozess für ein länderübergreifendes Biosphärenreservat begonnen. Gemeinsam mit Kommunen und ihren politischen Vertretern sowie mit Verbänden, Vereinen und Bürgern ist im Ergebnis ein Eckpunktepapier erstellt worden. Darin sind die wesentlichen Inhalte und Ziele, die notwendigen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und das beabsichtigte Vorgehen dargestellt und erläutert. Die Ausweisung des Biosphärenreservates wird auf Grundlage dieses Eckpunktepapiers erfolgen.

Derzeit wird der entsprechende Verordnungsentwurf für Sachsen-Anhalt erarbeitet, so Ministerin Prof. Dr. Dalbert. „Ich versichere allen Beteiligten, dass die Verordnung nur das beinhalten wird, was zwingend geregelt werden muss. Dazu gehören die Flächenkulisse, die Zonierung und die Schutzziele sowie die Aufgaben der gemeinsamen, länderübergreifenden Verwaltung.“ Spätestens 2018 soll das verbindliche Verfahren eröffnet werden. Der niedersächsische Teil des Drömlings wird in Form bestehender und geplanter Naturschutzgebiete gesichert. Auf dieser Basis sollen die übergeordneten Ziele und Vorgaben mit Blick auf das UNESCO-Biosphärenreservat Drömling durch eine Bekanntmachung fixiert werden.

Die länderübergreifende Zusammenarbeit habe sich bereits in vielen Punkten bewährt, so die Ministerin und der Minister. Eine Vereinbarung zwischen den beiden in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zuständigen Ministerien werde die weitere Zusammenarbeit regeln. Damit wird es bereits 2017 möglich sein, die Verwaltung des Naturparks Drömling personell und finanziell für die Arbeit im gesamten Gebiet und dabei insbesondere für die Bereiche Regionalentwicklung, Tourismus und Bildung zu verstärken.

Das Biosphärenreservat Drömling (Sachsen-Anhalt) soll in einer Größe von 34.050 Hektar ausgewiesen werden. Es wird ganz oder teilweise die Gebiete der Einheitsgemeinden Stadt Klötze und Hansestadt Gardelegen im Altmarkkreis Salzwedel und Gebiete der Einheitsgemeinden der Stadt Oebisfelde-Weferlingen und der Stadt Haldensleben sowie der Gemeinde Calvörde in der Verbandsgemeinde Flechtingen im Landkreis Börde umfassen. Das Biosphärenreservat Drömling (Sachsen-Anhalt) soll die bestehenden Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, das Landschaftsschutzgebiet „Drömling“ und sonstige Flächen im sachsen-anhaltinischen Drömling einschließen.

Der niedersächsische Teil umfasst insbesondere die Projektgebietsfläche des Naturschutzgroßprojektes „Niedersächsischer Drömling“. Zudem soll auch der außerhalb der vorgenannten Projektgebietsfläche liegende Raum Kaiserwinkel in das UNESCO-Biosphärenreservat einbezogen werden. Die Fläche in Niedersachsen beträgt insgesamt 4.480 Hektar. Die Flächenanteile verteilen sich hier auf die Landkreise Gifhorn und Helmstedt sowie die Stadt Wolfsburg. Sie befinden sich anteilig im Flecken Brome und in den Gemeinden Parsau, Rühen und Tiddische in der Samtgemeinde Brome, in den Gemeinden Grafhorst und Danndorf in der Samtgemeinde Velpke sowie im Bereich Giebel.

In UNESCO-Biosphärenreservaten sollen über den Natur- und Landschaftsschutz hinaus gemeinsam mit den dort lebenden Menschen beispielhafte Konzepte für ein nachhaltiges Wirtschaften entwickelt sowie die kulturelle Identität gestärkt und die regionale Wertschöpfung gefördert werden.

Weitere Informationen unter: www.naturpark-droemling.de.

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