Reform der Erzieher- und Erzieherinnenausbildung:

„Zugangsvoraussetzung und Bezahlung müssen zeitnah neu geregelt werden“ Zu der Reform der Erzieher- und Erzieherinnenausbildung veranstaltete die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Fachgespräch. Hintergrund dazu ist ein Antrag der Fraktion, der demnächst im Ausschuss für Bildung und Kultur behandelt wird.

21.01.13 –

„Zugangsvoraussetzung und Bezahlung müssen zeitnah neu geregelt werden“ Zu der Reform der Erzieher- und Erzieherinnenausbildung veranstaltete die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Fachgespräch. Hintergrund dazu ist ein Antrag der Fraktion, der demnächst im Ausschuss für Bildung und Kultur behandelt wird. An dem Fachgespräch nahmen mehr als 20 Experten und Expertinnen – aus den Fachschulen, von den Trägern der Kindertagesstätten, aus der GEW, vom Landesverwaltungsamt, von der Hochschule Magdeburg/Stendal (Kompetenzzentrum für frühkindliche Bildung) – teil.

Dazu ein Statement der bildungspolitischen Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Dalbert:

„Bei dem Fachgespräch fanden wir einen sehr positiven Zuspruch für unseren Antrag. Insgesamt herrschte bei den zentralen Punkten Einigkeit: Die eigentliche Ausbildung für Erzieher und Erzieherinnen dauert drei Jahre. Diese Zeit ist auch notwendig. Darin stimmten alle überein. Die individuelle Ausbildungszeit aber ist sehr viel länger, wegen der zum Teil langwierigen Zugangsvoraussetzungen So kommt es, dass die Ausbildung häufig fünf oder sechs Jahre dauern kann. Und das ist auch schon der zweite Punkt, bei dem Einigkeit herrschte: die Frage der Zugangsvoraussetzungen. Die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung für Erzieher und Erzieherinnen müssen gestrafft und transparenter gestaltet werden. Zustimmung fand hierbei auch unser Vorschlag, dass die Mindestvoraussetzung für die Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin der Realschulabschluss sein muss. Der dritte Punkt ist die Bezahlung: Im Moment ist es so, dass man zwei Jahre Schule macht und da dann vielleicht Schüler-Bafög bekommt. Daran schließt sich ein einjähriges Praktikum an, das in aller Regel nicht bezahlt wird. Unser Vorschlag ist eine praxisintegrierte, dreijährige Ausbildung für Erzieher und Erzieherinnen, die in die Strukturen implementiert wird, die wir hier mit  den Kitas und Fachschulen haben, sich aber von der Idee her an der Dualen Ausbildung orientiert. Eine praxisintegrierte Ausbildung würde bedeuten, dass hälftig in der Kita gearbeitet und hälftig die Fachschule besucht wird. Die praxisintegrierte Ausbildung würde auch bedeuten, dass der angehende Erzieher bzw. die angehende Erzieherin einen Ausbildungsvertrag mit der Kita schließt. Letzteres würde dann eine Bezahlung ermöglichen, weil die Auszubildenden zum Kita-Personal gehörten und mit einem bestimmten Faktor im Personalschlüssel verbucht und bezahlt würden. Auch diese Idee fand bei unserem Fachgespräch positive Zustimmung.

Große Übereinstimmung herrschte auch darin, dass die Landesregierung in Sachsen-Anhalt schnell handeln müsse, denn Sachsen-Anhalt ist eines der letzten Bundesländer, das dieses Problem angeht. Gerade die Frage der Zugangsvoraussetzung und die Frage der Bezahlung müssen jetzt rasch neu geregelt werden.“

Dazu ein Statement der familien-, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann:

„Das Fachgespräch hat den Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in allen Punkten bestätigt. Die Gesamt-Ausbildungsdauer muss verkürzt werden, durch Straffung der Zugangsvoraussetzungen. Auf Vorbildung im Hilfeberuf ,Kinderpfleger‘ kann beispielsweise verzichtet werden.

Theoretische und praktische Ausbildung muss enger verzahnt werden, durch extra qualifizierte Praxisbetreuer und Rahmenrichtlinien für deren Arbeit. Eine schulische Ausbildung, bei der künftige Erzieherinnen und Erzieher drei Tage an der Fachschule und zwei Tage beispielsweise in der Ausbildungskita sind, wahrt zudem eine intensivere Verankerung der jungen Menschen vor Ort.“

Kategorie

Bildung | Parlament

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