Verfassungswidrige Besoldung?

"Ist auch in Sachsen-Anhalt die Besoldung von Professorinnen und Professoren verfassungswidrig?", fragt die Vorsitzende der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Dalbert. Nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts verstößt die W2-Besoldung für Professorinnen und Professoren in Hessen gegen das Prinzip der angemessenen Bezahlung von Beamtinnen und Beamten. "Hat dieses Urteil auch für Sachsen-Anhalt Konsequenzen? Mit unseren Antrag fordern wir die Landesregierung auf, hier möglichst schnell Klarheit zu schaffen.

23.03.12 –

- "Ist auch in Sachsen-Anhalt die Besoldung von Professorinnen und Professoren verfassungswidrig?", fragt die Vorsitzende der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Dalbert.

Nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts verstößt die W2-Besoldung für Professorinnen und Professoren in Hessen gegen das Prinzip der angemessenen Bezahlung von Beamtinnen und Beamten. "Hat dieses Urteil auch für Sachsen-Anhalt Konsequenzen? Mit unseren Antrag fordern wir die Landesregierung auf, hier möglichst schnell Klarheit zu schaffen. Wir müssen zügig auf das Urteil reagieren, um Sachsen-Anhalt attraktiv für Professorinnen und Professoren zu machen. So gewinnen wir für Sachsen-Anhalt einen Standortvorteil, denn an den Universitäten wachsen die Experten und die Fachkräfte von Morgen heran."

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 14. Februar besagt, dass die W2-Besoldung von Professorinnen und Professoren "evident unzureichend" sei, da das Grundgehalt nicht ausreiche, "um dem Professor nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen". Bei Leistungszulagen müssten einheitliche Kriterien geschaffen werden, heißt es in dem Urteil weiter. Nur so hätten Professorinnen und Professoren "unter klar definierten, vorhersehbaren und erfüllbaren Voraussetzungen einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungsbezügen".

Dalbert: "Wahrscheinlich trifft das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch auf Sachsen-Anhalt zu. Auch bei uns ist das Grundgehalt der W2-Besoldungsgruppe  vergleichbar gering. Unklar ist, ob nicht auch die W3-Besoldung verfassungswidrig ist. Wir gehen davon aus, dass es insgesamt zu einer Neugestaltung der W-Besoldung kommen muss."

"Sachsen-Anhalt muss für Professorinnen und Professoren attraktiv sein."

"Worum geht es? Wir sind in einer Situation, wo wir jungen Menschen nicht mehr raten können, selber eine Professur anzustreben."

 "Wir haben hier in Deutschland eines der besten Universitätssysteme der Welt. Das haben wir, weil die Professorinnen und Professoren in der Vergangenheit relativ vernünftig besoldet haben, weil das mittlere Qualitätsniveau sehr gut ist und weil die Unterschiedlichkeit der Qualität an den Universitäten sehr gering ist."

"Es wird immer schwerer, die guten Köpfe an den Universitäten zu halten. Und es wird auch immer schwerer die guten Köpfe überhaupt in Deutschland zu halten."

"Das bestehende Sparprogramm der Besoldung gefährdet den Bestand unsere Universitäten."

Dr. Claudia Dalbert, Vorsitzende der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Hintergrund:

Mit dem Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung beschloss der Bundesgesetz¬geber eine grundlegende Änderung der Besoldung von Professorinnen und Professoren. Seitdem gilt die dienstaltersunabhängig ausgestatte W-Besoldung, die aus einem festen Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen besteht. Das W-Besoldungssystem trat am 1. Januar 2005 in Kraft.

Kategorie

Bildung | Parlament

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