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06.04.17 –
In Sachsen-Anhalt werden jetzt Herdenschutzhunde gefördert. Anträge können ab sofort beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt in Dessau gestellt werden. Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: „Herdenschutzhunde sind wichtige Helfer auf vier Pfoten. Gefördert werden in Sachsen-Anhalt Hunde der Rassen „Pyrenäen-Berghund“ oder „Maremmano-Abruzzese“ oder Mischungen aus diesen Rassen. Das sind imposante Arbeitshunde, die ihren Job ohne menschliche Aufforderung selbstständig erfüllen“, so die Landwirtschaftsministerin. „Sie sollen Wölfe verbellen und notfalls angreifen, aber freundlich zu Menschen sein.“ Die entsprechende Förderrichtlinie war zu Jahresbeginn im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie überarbeitet worden. „Damit hat mein Ressort ein Versäumnis aus dem Jahr 2014 behoben. Damals wurde die ursprüngliche Förderrichtlinie Herdenschutz erlassen, ohne dabei den Herdenschutzhund zu berücksichtigen.“
Mit der Veröffentlichung im Ministerialblatt (voraussichtlich Ende April 2017) tritt die überarbeitete Förderrichtlinie in Kraft. Demnach wird die Anschaffung von ausgebildeten Herdenschutzhunden einschließlich der Kosten für die Zertifizierung durch Prüfungszeugnis mit 80 Prozent gefördert. Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild in Sachsen-Anhalt können außerdem weiterhin finanzielle Unterstützung für den Erwerb von mobilen Elektrozäunen und Zubehör für den präventiven Schutz (80 Prozent) beantragen. Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Gartenbaubetriebe im Haupt- oder Nebenerwerb mit Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhaltung, die ihren Betriebssitz in Sachsen-Anhalt haben.
Das geförderte mobile Präventionsmaterial muss hinsichtlich Typ, Materialbeschaffenheit und Spannungsversorgung bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Die Anforderungen an die Herdenschutzhunde und die Personen die mit Herdenschutzhunden arbeiten unterliegen besonderen Bestimmungen. Die zu erfüllenden Voraussetzungen zur Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes von Schafen, Ziegen und Gehegewild vor dem Wolf sind in einem gesonderten Merkblatt beschrieben.
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt, Kühnauer Straße 161 in 06846 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340 6506-0, Fax.: 0340 6506-601, E-Mail: poststellede@ alff.mule.sachsen-anhalt.de.
Abweichend von der Richtlinie Herdenschutz für das Antragsjahr 2017 wird der Antragsannahmeschluss auf den 20.10.2017 festgelegt. Die Antragsunterlagen und das Merkblatt sind bei der Bewilligungsbehörde erhältlich oder können hier abgerufen werden.
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