07.06.12 –
Die Landesregierung und die LINKE-Fraktion haben Schulgesetzentwürfe vorgelegt. Für Claudia Dalbert ist der Entwurf aus dem Kultusministerium ein erster Schritt in die richtige Richtung, allerdings mit einigem Verbesserungsbedarf. Ihre Rede dazu im Landtag:
Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes.
Zum Antrag der LINKEN, den Planungszeitraum der Schulentwicklungsplanung langfristig vorzubereiten, hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag (Drs. 6/1180) eingebracht. Ziel ist, die Schulentwicklungsplanung so zu gestalten, dass schulische Inklusion gewährleistet und der Ausbau von Ganztags- sowie Gemeinschaftsschulen ermöglicht wird. Dazu Claudia Dalberts Rede im Landtag:
Der Änderungsantrag (Drs. 6/1181) im Wortlaut mit Begründung:
Änderungsantrag
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Neuen Planungszeitraum der Schulentwicklungsplanung langfristig vorbereiten
Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1150
Der Landtag wolle beschließen:
In Ziffer 1 des Antrags wird nach dem dritten Spiegelstrich ein vierter Spiegelstrich
mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:
- und wie im Rahmen der Schulentwicklungsplanung die Landesregierung sicherstellen
will, dass schulische Inklusion gewährleistet und der Ausbau von Ganztags sowie
Gemeinschaftsschulen ermöglicht wird.
Begründung
Die Umsetzung schulischer Inklusion und ein Umbau des Bildungssystems hin zu einem
System, in dem Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen diskriminierungsfrei
dazu gehören und gleichzeitig die besonderen Unterstützungsbedürfnisse von
Schülerinnen und Schülern mit speziellen Handicaps befriedigt werden, stellt seit
Jahren eine der großen bildungspolitischen Herausforderungen für das derzeitige
Schulsystem dar. Parallel hierzu muss in den nächsten Jahren der Ausbau von
Ganztags- sowie Gemeinschaftsschulen vorangetrieben werden. Beide bildungspolitischen
Herausforderungen müssen aus Sicht der einbringenden Fraktion in der anstehenden
Erarbeitung der Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum ab dem
Schuljahr 2014/2015 Berücksichtigung finden. Insbesondere geht es darum, die finanziellen,
personellen und sächlichen Voraussetzungen zu beachten, damit eine
vernünftige Planungsgrundlage gegeben ist.
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