Änderungsantrag der Fraktion zur Gymnasialen Oberstufe

Änderungsantrag (Drs. 6/2407) vom 10.09.2013 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 6/2390) vom 04.09.2013. Mit dem Antrag soll anerkannt werden, dass in Sachsen-Anhalt im Bereich der gymnasialen Oberstufe eine hohe Quote von Wiederholenden und eine zu geringe Quote von Abiturientinnen und Abiturienten bestehen und die Änderung und Verschärfung der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordung) im Jahr 2011 gravierende Auswirkungen hatte und unter anderem dafür verantwortlich ist, dass in den letzten Jahren in Sachsen-Anhalt die Quote von Wiederholenden gestiegen und die Quote von Abiturientinnen und Abiturienten gesunken sind.

10.09.13 –

Änderungsantrag (Drs. 6/2407) vom 10.09.2013 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 6/2390) vom 04.09.2013.

 

Der Antrag wird wie folgt geändert und neu gefasst:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Landtag stellt fest, dass in Sachsen-Anhalt im Bereich der gymnasialen Oberstufe eine hohe Quote von Wiederholenden und eine zu geringe Quote von Abiturientinnen und Abiturienten bestehen.

2. Der Landtag stellt des Weiteren fest, dass die Änderung und Verschärfung der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordung) im Jahr 2011 gravierende Auswirkungen hatte und unter anderem dafür verantwortlich ist, dass in den letzten Jahren in Sachsen-Anhalt die Quote von Wiederholenden gestiegen und die Quote von Abiturientinnen und Abiturienten gesunken sind.

3. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe zu überarbeiten. Hierbei sollen die hohen Hürden, die eine Zulassung zum Abitur erschweren und zunehmend zu Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt führen, korrigiert und an die Zugangsvoraussetzungen bzw. Vorgaben anderer Bundesländer angeglichen werden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf:

a) die Anzahl der einzubringenden Kurshalbjahrespunktwerte und die Möglichkeit, die schlechtesten Leistungen streichen zu dürfen und
b) die hohe Anzahl von vorgegebenen Leistungskursen, die die Schülerinnen und Schüler belegen müssen.

Die Landesregierung wird beauftragt, sich in der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) dafür einzusetzen, dass einheitliche Standards für das Abitur zwischen den Ländern vereinbart werden können, die über die Festlegung erwarteter Leistungsniveaus in einzelnen Fächern hinausgehen und auch Belegungsverpflichtungen, erforderliche Kursniveaus und andere, den Schwierigkeitsgrad des Abiturs erheblich beeinflussende
Faktoren umfassen.

5. Die Landesregierung wird ferner beauftragt, Schwerpunkte für die Fortbildung der in der gymnasialen Oberstufe tätigen Lehrkräfte zu bestimmen und zielstrebig umzusetzen, sodass ein wirksamer Beitrag zur Etablierung zeitgemäßer Lern- und Arbeitskulturen in der gymnasialen Oberstufe geleistet wird.

6. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, im Ausschuss für Bildung und Kultur im I. Quartal 2014 zum Stand der Überarbeitung der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung) zu berichten.

 

Begründung
erfolgt mündlich.

 

Kategorie

Bildung | Parlament

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