17.11.15 –
Kleine Anfrage (KA 6/8966) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4569) vom 17.11.2015.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Landesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Umsetzung der Stiftungsstrukturreform und Situation der Beschäftigten“ (Drs. 6/4419) mitgeteilt, dass auf die Arbeitsverhältnisse der SubsiDariuS GmbH die jeweils geltenden Branchentarifverträge bzw. die Mindestlohnbestimmungen Anwendung fänden, aber nicht der Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Ich frage die Landesregierung:
Kategorie
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern heißt es im Herbst: Wenn Bündnisgrüne in den Landtag einziehen, können wir zusammen mit den [...]
Klar ist: Vielfaltspolitik bleibt nicht bei Beschlüssen stehen, sondern braucht konkrete Strukturen, kontinuierlichen Austausch und [...]
Nah am Menschen, stark im Wandel. Mit diesem Versprechen ziehen wir in die Landtagswahlen im Herbst. Beim Länderrat in Sassnitz auf Rügen haben [...]