
17.02.14 –
Arbeitneherminnen udn Arbeitnehmer haben den gesetzlichen Anspruch, 5 Tage im Jahr bezahlten sogenannten Bildungsurlaub zu nehmen, um sich fortzubilden. Meistens jedoch wird diese Möglichkeit gar nicht genutzt. Claudia Dalbert findet dies "bedauerlich" und fordert die Arbeitgeber auf, aktiver zu werden. Lesen sie mehr zum Thema in der Mitteldeutschen Zeitung (17.02.2014) und t-online.de (15.02.2014).
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