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09.05.11 –
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden in die nächste Landtagssitzung einen Gesetzentwurf einbringen, der statt der bisher vorgeschriebenen Schullaufbahnempfehlung in der vierten Klasse ein Beratungsgespräch der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers vorsieht.
„Die bisher vorgeschriebene verbindliche Laufbahnempfehlung höhlt in unzulässiger Weise das Recht der Erziehungsberechtigten aus, den Bildungsgang – also die Wahl zwischen Sekundarschule und Gymnasium -- für das Kind frei zu wählen“, so Fraktionsvorsitzende Claudia Dalbert. Die LehrerInnen seien momentan gehalten, Schulnoten, Verhalten und Persönlichkeit der Kinder für ihre Empfehlung heranzuziehen. „Im Alter von zehn Jahren ist die Persönlichkeit von Schülerinnen und Schüler jedoch überhaupt noch nicht so stabil ausgeprägt, dass sich aus Beurteilungen der Persönlichkeit verlässliche Zukunftsprognosen ableiten ließen. Vor allem aber ist es doch gerade die Aufgabe guter Schule, mögliche Unterschiede im Lernverhalten, in Fleiß und Ausdauer durch einen optimalen Entwicklungskontext auszugleichen und nicht durch die Fortschreibung vergangenen Verhaltens in Form von Prognosen zu zementieren,“ so Dalbert. Zudem plädiert sie für eine schnelle Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens. „Wir sollten hier den Eltern und LehrerInnen der zukünftigen ViertklässlerInnen rasch Klarheit zu kommen lassen, dass es eine solche Schullaufbahnempfehlung zukünftig nicht mehr geben wird“, so Dalbert abschließend.
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