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16.12.11 –
Kleine Anfrage (KA 6/7252) mit Antwort der Landesregierung vom 16.12.2011 (Drs. 6/678).
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die KA 5/6418 vom 17. Januar 2008 und die KA 5/7020 vom 22. Januar 2010 geben Antworten auf die Frage, wie viele Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt auf welche Schulformen verteilt sind und wie viele Schülerinnen und Schüler in welchen Schulen mit dem Stand 2010 beschult wurden. Für die politische Einschätzung werden aktuelle und spezifischere Zahlen benötigt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Grundschulen gibt es an welchen Standorten im Land? Bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten ordnen und für jede Schule den Standort angeben. Bitte auch die Schulen in freier Trägerschaft berücksichtigen.
2. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden an der jeweiligen Grundschule im Schuljahr 2011/2012 beschult und wie ist die jeweilige Prognose der Entwicklung der Schülerzahlen für die kommenden drei Schuljahre?
3. Wie hoch ist die derzeit festgelegte Mindestschülerzahl? Unter welchen Umständen kann von dieser Regelung abgewichen werden? Wie viele Grundschulen machen im laufenden Schuljahr von diesen Ausnahmeregelungen Gebrauch? Mit wie vielen Abweichungen vom Richtwert wird zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 gerechnet? Wie hoch ist im laufenden Schuljahr die tatsächliche durchschnittliche Mindestschülerzahl?
4. Welche durchschnittliche Schüler-Lehrerrelation war im Grundschulbereich in Sachsen-Anhalt in diesem Schuljahr vorgesehen, welche wird tatsächlich erreicht?
5. Welche durchschnittliche Klassenfrequenz war im Grundschulbereich in Sachsen-Anhalt in diesem Schuljahr vorgesehen, welche wird tatsächlich erreicht? Bitte gliedern Sie die Antwort nach Größenordnungen und Schuljahrgängen.
6. Sieht die Landesregierung für die durchschnittliche Schüler-Lehrerrelation und die Klassengröße eine Absenkung vor, um auf die demografische Entwicklung zu reagieren?
7. Gibt es in Sachsen-Anhalt „Grundschulverbünde“, in denen mehrere Grundschulstandorte organisatorisch eine Einheit als Schule bilden, damit eine effektivere personelle Auslastung gewährleistet ist? Oder ist für die Zukunft an solche gedacht?
8. Welche Kosten sind für die Schulträger, an deren Standorten schon Grundschulschließungen stattgefunden haben, bei der Schließung entstanden bzw. welche Kosten müssen weiterhin laufend beglichen werden? In welchem Verhältnis stehen diese Kosten aus Sicht der Landesregierung zu Kosten, die beim Weiterbetrieb der Schule entstanden wären?
9. Welche Bedeutung haben Grundschulstandorte nach Meinung der Landesregierung einerseits für das soziale, gesellschaftliche und kulturelle Leben vor Ort und andererseits die wohnortnahe Grundschule aus pädagogischer Sicht? Wie schätzt die Landesregierung das Problem des Schulsterbens in Sachsen-Anhalt ein? Gibt es ein Handlungskonzept, das auch bei rückläufigen Schülerzahlen die Sicherung wohnortnaher Versorgung mit Grundschulen vorsieht?
10. Wie wird die Entwicklung der Zahl der Grundschülerinnen und Grundschüler innerhalb der nächsten 10 Jahre prognostiziert? Welche grundsätzliche Bedeutung hat diese Entwicklung aus Sicht der Landesregierung für die Schulstrukturen in Sachsen-Anhalt?
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