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13.01.12 –
Die unzureichende Beantwortung einer kleinen Anfrage der Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Prof. Dr. Claudia Dalbert zu Hochschulkooperationen im Land war Anlass für die Fraktion, sich selbst ein umfassendes Bild zur Problematik zu bilden. Dies geschah im Rahmen eines Fachgesprächs am Donnerstag, dem 12. Januar im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Die Teilnahme des Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz Herrn Prof. Dr. Willingmann, des Rektors der Otto-von-Guericke-Universität, Herrn Prof. Dr. Pollmann, des Gewerkschaftssekretärs für Bildung, Herrn Prof. Dr. Hans-Dieter Klein (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt) sowie Herrn Tom Assmann von der Grünen Hochschulgruppe Magdeburg zeigt die Relevanz des Themas.
Die Anwesenden waren sich einig, dass Drittmittel eine bedeutsame und heutzutage durch die Unterfinanzierung der Hochschulen auch notwendige Finanzierung von Forschung darstellen. Prof. Dr. Willingmann betonte jedoch, dass Wissenschaftler bei der Einwerbung von Drittmitteln im Spannungsfeld zwischen der Finanzierung von wissenschaftlicher Arbeit und der Freiheit der Wissenschaft stünden.
Unklarheiten und unterschiedliche Handhabungen gibt es offenbar an den Hochschulen bezüglich der Kontrolle und Ausgestaltung solcher Kooperationsvereinbarungen. Da hier keine gesetzlichen Richtlinien existieren, bewegen sich die Hochschulen in einer rechtlichen Grauzone.
„Besonders unbefriedigend scheint sich dabei die Frage der Publikationsfreiheit zu gestalten, also inwieweit Auftraggeber Einfluss auf Art und Umfang der Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse nehmen können“, so Prof. Dr. Claudia Dalbert. Ähnlich verhalte es sich auch mit der Ausgestaltung der Verträge bezüglich der Verwertung materieller Erträge wie beispielsweise Patentanmeldungen durch die Hochschulen.
Daher herrschte bei den Teilnehmern des Fachgesprächs Einigkeit darüber, dass in diesem Bereich ein Nachholbedarf besteht. Freiheit und Qualität der Forschung dürfen nicht durch Kooperationsvereinbarungen gefährdet werden. Deshalb soll ein einheitliches und nachvollziehbares Prüfverfahren erarbeitet und eine freiwillige Vereinbarung der Hochschulen zu mehr Transparenz angezielt werden. Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird der Hochschulrektorenkonferenz Vorschläge für einen transparenten Umgang mit Verträgen zwischen Wirtschaft und Hochschulen unterbreiten. Eine Fortführung des begonnenen Dialogs wurde vereinbart.
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