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09.07.13 –
Kleine Anfrage (KA 6/7929) vom 16.05.2013 mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/2259) vom 09.07.2013.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Projekte, Vereine, Initiativen und sonstige Empfänger wurden von der Landesregierung seit 2011 durch Mittel der Landeszentrale für politische Bildung gefördert? Bitte Angaben in Jahresscheiben darstellen. Wie hoch ist dabei jeweils das jährliche Fördervolumen?
2. Bei Projekten, die aus Bundesmitteln finanziert werden, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen bei öffentlichen Veranstaltungen auf Teilnehmerlisten verzichtet, bei Veranstaltungen in der Schule reicht eine Anwesenheitsbestätigung seitens der Schule aus. Wie beurteilt die Landesregierung daher die Pflicht, nach Ziffer 6.2.lit.e) der Richtlinie als Verwendungsnachweis eine vollständig
ausgefüllte Teilnehmerliste vorzulegen?
3. Warum finden die für Bundesmittel geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen in Sachsen-Anhalt keine Anwendung? Sind hier Änderungen geplant?
4. Nach Ziffer 6.2.lit.e) der Richtlinie müssen sich die Referenten, Dozenten, Seminar- und Tagungsleiter in einer gesonderten Teilnehmerliste eintragen. Unter welchen Gesichtspunkten wird dies für erforderlich erachtet, wenn doch durch Rechnungen (und ggf. zusätzliche Honorarverträge) deren Anwesenheit bestätigt wird?
5. Die Honorarsätze in Sachsen-Anhalt liegen ca. 30 % unter den 12 Jahre alten Honorarsätzen des Bundesministeriums für wirtschaftliche und internationale Zusammenarbeit (BMZ). Plant die Landesregierung eine Anpassung der Honorarsätze? Wenn keine Anpassung vorgesehen ist, wie wird das begründet?
6. Wie begründet die Landesregierung den Umstand, dass hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zuwendungsempfängers, die lediglich in Teilzeit angestellt und nebenberuflich als Referenten, Dozenten, Seminar- und Tagungsleiter tätig sind, dafür nicht die vollen Honorarsätze erhalten?
7. Warum werden nach der Förderrichtlinie lediglich Veranstaltungen, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits das fünfzehnte Lebensalter erreicht haben, als förderungswürdig angesehen?
8. Wie wird die Praxis begründet, dass bei weniger als 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nur eine/ein Referentin/Referent eingesetzt werden darf, obwohl dies aus pädagogischer und methodischer Sicht in vielen Fällen empfehlenswert sein kann?
9. Können nach der Richtlinie mehrere und gleichartige Einzelprojekte als ein zusammenhängendes Projekt beantragt und abgerechnet werden oder muss jede Veranstaltung vom Veranstalter einzeln beantragt und abgerechnet werden? Ist es in diesem Zusammenhang erforderlich, dass der genaue Ort und Zeitpunkt bei Antragsstellung bereits feststehen?
10. Warum fördert die Landeszentrale für politische Bildung keine zusammenhängenden Projekte (inkl. Raummieten, Materialkosten, Miete von Gegenständen, u.v.m.), sondern nur einzelne Veranstaltungen? Ist dies für die Zukunft geplant?
11. Unter welchem Gesichtspunkt wird es für erforderlich erachtet, mit jedem Antrag aufs Neue eine Erklärung zum Vorsteuerabzug einzureichen?
12. Warum findet sich das Thema „Medienkompetenz“ nicht explizit in der Förderrichtlinie? Werden diesbezügliche Veranstaltungen als förderungsfähig erachtet?
13. Werden Bildungsveranstaltungen, deren Ziel die Vermittlung und Verwendung von Methoden der politischen Bildungsarbeit ist, von der Landeszentrale für politische Bildung gefördert? Falls nicht, warum nicht?
14. Werden die von der Landeszentrale für politische Bildung geförderten Veranstaltungen veröffentlicht? Falls nicht, warum nicht?
15. Warum gibt es keine elektronischen Antragsformulare oder ein Online-Antragssystem? Ist für die Zukunft die Einführung eines solchen Systems geplant?
Kleine Anfrage (KA /67929) vom 16.052013 mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/2259) vom 09.07.2013.
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