Menü
25.09.20 –
Einem Bericht von topagrar online (25.09.2020) zufolge habe der Bundesrat am 18. September 2020 der Ausnahmeregelung zur Nutzung von Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zu Futterzwecken zugestimmt. Möglich sei dies in Gebieten, in denen aufgrund ungünstiger Witterungsereignisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht oder stehen wird.
Kategorie
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]