„Geheimdienst gehört nicht in die Schule“

In einer Kleinen Anfrage hat die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung zu Bildungs- und Informationsveranstaltungen der Verfassungsschutzbehörde befragt. Aus Sicht der bündnisgrünen Fraktion agiert der Verfassungsschutz über seine im Gesetz definierten Aufgaben hinaus. Dazu kommentieren die bildungspolitische Sprecherin, Prof. Dr. Claudia Dalbert, und der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sebastian Striegel:

27.01.15 –

In einer Kleinen Anfrage hat die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung zu Bildungs- und Informationsveranstaltungen der Verfassungsschutzbehörde befragt. Aus Sicht der bündnisgrünen Fraktion agiert der Verfassungsschutz über seine im Gesetz definierten Aufgaben hinaus. Dazu kommentieren die bildungspolitische Sprecherin, Prof. Dr. Claudia Dalbert, und der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sebastian Striegel:


Prof. Dr. Claudia Dalbert:

„Die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage zeigt, dass der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt in den letzten vier Jahren, 2011 bis 2014, über 100 Veranstaltungen durchgeführt hat. Darunter sind auch Veranstaltungen und Ausstellungen an Schulen in Sachsen-Anhalt. Das sehen wir als sehr kritisch. An den Veranstaltungen in Schulen nahmen 140 Schülerinnen und Schüler teil. Wie viele Schülerinnen und Schüler sich die Ausstellungen angeschaut haben, wissen wir nicht.

Für die politische Bildungsarbeit haben wir die Landeszentrale für politische Bildung, die jährlich 2,3 Millionen Euro zur Wahrnehmung dieser Aufgabe vom Land erhält. Ausweislich der Antwort der Landesregierung fühlt sich der Verfassungsschutz nicht an den Beutelsbacher Konsens gebunden. Er hat deshalb an Schulen keinen Platz. Ich erwarte daher, dass die Landesregierung Veranstaltungen des Verfassungsschutzes an unseren Schulen unterbindet.“

 

Sebastian Striegel:

„Das Verfassungsschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt definiert die primäre Aufgabe dieser Behörde. Und die liegt im Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Politische Bildung ist kein Job für Geheimdienste. Öffentlichkeitsarbeit der Behörde darf nicht diejenigen zum Ziel haben, die sich gegen eine Präsenz des Verfassungsschutzes im Unterricht nicht wehren können: Schülerinnen und Schüler.

Sehr kritisch zu bemerken ist der Inhalt dieser Veranstaltungen. Das vom Verfassungsschutz genutzte Extremismusmodell ist untauglich, die Gefahren für die Demokratie zu beschreiben. Bedrohungen für das friedliche Zusammenleben entstammen nicht nur den Rändern, sondern insbesondere auch der Mitte der Gesellschaft.“

Kategorie

Bildung

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