Hochschulgesetz: Erste Garde des internationalen Nachwuchses sichern

"Wir fordern eine Neuausrichtung der wissenschaftlichen Karrierewege. Nur so werden wir hier in Sachsen-Anhalt zukunftsfest und konkurrenzfähig", sagt Claudia Dalbert. Aus diesem Grund bringt die bündnisgrüne Fraktion bei der Sitzung des Landtags in der kommenden Woche eine Änderung des Hochschulgesetzes ein.

10.10.13 –

"Wir fordern eine Neuausrichtung der wissenschaftlichen Karrierewege. Nur so werden wir hier in Sachsen-Anhalt zukunftsfest und konkurrenzfähig", sagt die hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Dalbert. Aus diesem Grund bringt die bündnisgrüne Fraktion bei der Sitzung des Landtags in der kommenden Woche eine Änderung des Hochschulgesetzes ein.

Durch den bündnisgrünen Gesetzentwurf sollen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler auf Tenure Track-Professuren berufen werden können, die zunächst befristet sind, aber versehen mit der festen Option, bei exzellenter Leistung weiter beschäftigt, besser bezahlt und auch entfristet werden zu können. Nach einer Bewährungsphase von sechs Jahren wird die Arbeit evaluiert. Abhängig von der Evaluation wird dann über eine Entfristung der Tenure Track-Professur sowie eine bessere Bezahlung entschieden.

Bisher ist es so, dass sich Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler nach erfolgreicher Habilitation auf eine Professur an einer anderen Hochschule bewerben müssen. Mit Tenure Track-Professuren entfällt dieser Wechsel. Es passiert alles auf derselben Stelle, am gleichen Ort, mit transparenten Kriterien.

Durch die bündnisgrüne Gesetzesinitiative würde Sachsen-Anhalt international konkurrenzfähig. "Jemand Anfang 30 kann dann beispielsweise eine solche Tenure Track-Professur annehmen und weiß im Vorhinein, dass, wenn er oder sie die Kriterien des Faches erfüllt, mit einer Beförderung und Entfristung rechnen kann", sagt Dalbert.

Nachwuchswissenschaftlerinnen oder -wissenschaftler müssen also nach einer Habilitation nicht mehr darum bangen, dass eine andere Hochschule ihre Leistungen anerkennt, und dies ohne nennenswerten Einfluss darauf, an welchem Ort die berufende Hochschule ist.  Dalbert: "Durch unsere Gesetzesänderung haben Nachwuchswissenschaftlerinnen oder -wissenschaftler schon am Anfang ihrer Laufbahn einen transparenten Karriereweg vor sich."

 

 

Interview mit Dr. Claudia Dalbert:

Wie ist die Erfahrung in anderen Ländern mit Tenure Track-Professuren?

Dalbert: Dieses Stellenmodell ist internationaler Standard. In Länder außerhalb des deutschsprachigen Raumes ist dies im Allgemeinen so geregelt. Deutschland kommt aber aus einer anderen Tradition. In Deutschland gilt die Hausberufung, also wenn jemand im eigenen Haus Karriere macht, als Günstlingswirtschaft. Was wir aber wollen, ist keine Günstlingswirtschaft, sondern gesicherte Karrierewege bei gleichzeitiger Qualitätsbewertung durch eine Kommission.

Können Sie Zahlen nennen, die einen internationalen Vergleich ermöglichen?

Dalbert: Nach den Statistiken haben wir hier bei uns circa 15 Prozent professoralen Überbau und 85 Prozent Mittelbau. Von diesem Mittelbau sind circa zwei Drittel auf befristeten Stellen. In anderen Ländern ist dies oft umgekehrt. Da gibt es 60 bis 70 Prozent professoralen Überbau und nur 20 bis 30 Prozent Mittelbau.

 

Hintergrund:

Die Technische Universität München zum Beispiel bietet Tenure Track-Professuren an. Sie schreibt ein Drittel aller Professuren als solche Stellen aus. Dalbert: "Was wir jetzt für Sachsen-Anhalt vorschlagen, ist ein gesetzlicher Rahmen für Tenure Track-Professuren, ohne dies jedoch den Universitäten vorzuschreiben. Wir geben ihnen mit unserem Gesetz aber die Möglichkeit, solche Stellen einzurichten."

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Bildung | Parlament

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