08.05.21 –
Magdeburg. In Sachsen-Anhalt gibt es einen neuen Bußgeldkatalog „zur Ahndung der illegalen Beseitigung von Abfällen“. Der Bußgeldkatalog schafft einen einheitlichen und transparenten Rahmen. Ziel ist es, illegale Abfallentsorgung zu ahnden und einzudämmen. Die Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind berechtigt, die Bußgelder zu verhängen.
Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert appellierte an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger: „Abfall gefährdet Mensch und Natur. Abfälle am Straßenrand und Plastikmüll auf den Wegen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Umweltverschmutzung. Zum Schutz unserer Umwelt und zur Schonung endlicher Ressourcen müssen Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Nutzen Sie die dafür bestehenden Möglichkeiten! Wer seinen Abfall ordnungsgemäß entsorgt, schützt aktiv die Umwelt.“
Illegale Beseitigung von Abfällen verursacht neben Umwelt- und Gesundheitsgefahren auch zusätzliche Kosten. In Sachsen-Anhalt müssen allein die Kommunen rund eine Million Euro jährlich aufwenden, um die illegal abgelagerten Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese Kosten tragen alle Bürgerinnen und Bürger durch höhere Abfallgebühren.
Hintergrund:
Der Bußgeldkatalog tritt mit Veröffentlichung im Ministerialblatt in Kraft.
Informationen zum Bußgeldkatalog und ein Informationsflyer stehen auf der Webseite des MULE bereit. Rechtsvorschriften und Organisation der Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt (sachsen-anhalt.de)
Einige Beispiele aus dem Katalog:
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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de
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